Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen / Munition
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
nur in EU Mitgliedstaaten aus Schweiz / Island / Norwegen
Reisepass / Personalausweis-Nr.
Wohnort und Anschrift (Sitz der Firma)
Reisepass / Personalausweis-Nr.
Wohnort und Anschrift o. Sitz der Firma
in der BRD. Die Aufnahme / das Bestehen einer laufenden Geschäftsbeziehung wird hiermit bestätigt. Die Erlaubnis des Händlers / Waffenherstellers des anderen EU Mitgliedstaates nach Art. 11 Abs. 3 der Richtlinie 91 / 477 / EWG liegt bei.
7. Beschreibung der Waffen / Munition (bei sonstigen Waffen nur Angaben von Anzahl und Art)
8. Angaben zur erforderlichen Erlaubnis des Empfängers (nur Ausfüllen beim Verbringen in der BRD)
9. Angaben zur erforderlichen Erlaubnis des Empfängerstaates (nur Ausfüllen beim Verbringen aus der BRD)
Für das Verbringen der bezeichneten Waffen / Munition in den Empfängerstaaten (Feld 2)
Bitte hierzu Nachweise (incl. Deutscher Übersetzung) beifügen.
10. Gewährleistung des sicheren Transportes
Der sichere Transport der im Antrag enthaltenen Waffen / Munition unter Mitführung der notwendigen Dokumente wird gewährleistet durch
Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
(Unterschrift / Stempel des Antragstellers)
Anzahl/Art (z.B. Revolver, Pistole)
CIP-Prüf/ Beschlusszeichen ja/nein
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der waffenrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an
-die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
-die Polizei
-die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
-die Zentralstelle der Justiz und
-an das nationale Waffenregister weitergeleitet.
Hiermit bestätige ich den Erhalt dieser Information zur Datenverarbeitung:
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Verfügung der Verwaltungsbehörde:
Erlaubnisschein erteilt am
Meldung an BVA mit Abdruck am: