Landratsamt Schwandorf . Wackersdorferstr. 80 . 92406 Schwandorf
LRA SAD Stand 29-11-2021
Veterinär_180_1
Vereinbarung
über die Durchführung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb
der Besitzer*in der Schlachttiere
www.landkreis-schwandorf.de
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Anhang III,
Abschnitt I Kapitel VIa Buchstabe (b)
Die Vereinbarung wird getroffen zwischen
(Name und Adresse der Tierbesitzer*in, Kontaktdaten, BALIS-Nummer)
und dem Schlachtbetrieb:
(Name und Adresse der Schlachthofbetreiber*in, Kontaktdaten, Zulassungsnummer)
Es wird vereinbart, Schlachtungen im Betrieb der o. g. Tierbesitzer*in unter Nutzung der dem o.g. zugelassenen Schlachtbetrieb oder der Tierhalter*in zugehörigen mobilen Schlachteinheit (ME) durchzuführen.
(konkrete Bezeichnung der ME, amtliches Kennzeichen und/oder andere Identifikationsnummer, z.B. Fahrgestellnummer)
Die Eignungsprüfung der ME:
Die Schlachtung im Herkunftsbetrieb wird nur durchgeführt, wenn die behördliche Genehmigung vorliegt.
Folgende Tierarten werden vereinbart:
Die Prüfung des technisch und hygienisch einwandfreien Zustands der ME liegt bei der Schlachhofbetreiber*in.
Für alle nicht von der Schlachthofbetreiber*in übernommenen Arbeitsschritte liegt die Verantwortung bei der o.g. Tierbesitzer*in.
Zur Versorgung der ME wird von der Tierbesitzer*in folgendes benötigt:
(z.B. Wasser, Starkstromkabel)
Die rechtliche und die fachliche Verantwortung für die Tätigkeiten wird in dieser Nutzungsvereinbarung wie folgt geregelt (Zutreffendes ankreuzen):
Tätigkeit
Schlachthof-
betreiber*in
Tier-
besitzer*in
Prüfung des technisch und hygienisch einwandfreien
Zustands der ME
Die Unterrichtung der für den Herkunftsbetrieb zuständigen amtliche Tierarzt*in erfolgt durch
Handhabung und Pflege der Tiere vor ihrer Ruhigstellung (Zutrieb)
Ruhigstellung der Tiere zum Zwecke der Betäubung und Tötung (Fixierung)
Wartung der Betäubungsgeräte
Betäubung
Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
Dokumentation der Wirksamkeit der Betäubung (Eigenkontrollen)
Einhängen und Hochziehen
Entblutung
Auffangen des Blutes
Verbringen des Tierkörpers in die ME
(bei Entblutung außerhalb der ME)
Transport des Schlachtkörpers in der ME zum Schlachthof
Reinigung/Desinfektion der ME
Entsorgung der Schlachtnebenprodukte
Sonstiges:
LRA SAD Stand 29-11-2021
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de . Die Daten werden erhoben, um Lebensmittelunternehmen zum Zweck der Lebensmittelüberwachung zu erfassen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das Lebensmittelrecht. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Alle weiteren relevanten tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben sind den Unterzeichnenden bekannt.
Ort, Datum
(Unterschrift Tierbesitzer*in)
Ort, Datum
(Unterschrift Schlachthofbetreiber*in)
LRA SAD Stand 29-11-2021
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