Landratsamt Schwandorf . Wackersdorferstr. 80 . 92406 Schwandorf
Vereinbarung
über die Durchführung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb
der Besitzer*in der Schlachttiere
www.landkreis-schwandorf.de
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Anhang III,
Abschnitt I Kapitel VIa Buchstabe (b)
Die Vereinbarung wird getroffen zwischen
(Name und Adresse der Tierbesitzer*in, Kontaktdaten, BALIS-Nummer)
(Name und Adresse der Schlachthofbetreiber*in, Kontaktdaten, Zulassungsnummer)
Es wird vereinbart, Schlachtungen im Betrieb der o. g. Tierbesitzer*in unter Nutzung der dem o.g. zugelassenen Schlachtbetrieb oder der Tierhalter*in zugehörigen mobilen Schlachteinheit (ME) durchzuführen.
(konkrete Bezeichnung der ME, amtliches Kennzeichen und/oder andere Identifikationsnummer, z.B. Fahrgestellnummer)
Die Eignungsprüfung der ME:
Die Schlachtung im Herkunftsbetrieb wird nur durchgeführt, wenn die behördliche Genehmigung vorliegt.
Folgende Tierarten werden vereinbart:
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Alle weiteren relevanten tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorgaben sind den Unterzeichnenden bekannt.
(Unterschrift Tierbesitzer*in)
(Unterschrift Schlachthofbetreiber*in)