An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92421 Schwandorf
Verlängerung des Jagdpachtvertrages für das Gemeinschaftsrevier
Vorname (Bitte alle Vornamen angeben!)
vertreten durch den Jagdvorsteher
und dem / den Jagdpächter(n)
Die Pachtzeit des bestehenden Jagdpachtvertrages vom
(ursprüngliche Pachtzeit bis 31. März 20
) wird verlängert bis zum
Die Vertragsbedingungen, insbesondere die Höhe der Jagdpacht und die Regelung zum Wildschadenersatz, bleiben unverändert.
Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert, lediglich die Höhe der Jagdpacht wird neu vereinbart auf
Die Vertragsbedingungen, insbesondere die Höhe der Jagdpacht und die Regelung zum Wildschadenersatz, bleiben unverändert, lediglich folgende Änderungen werden in den Vertrag aufgenommen:
(z.B. Jagderlaubnisscheine, Regelung für den Todesfall der/s Pächters)
Unterschrift des Jagdvorstehers
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des § 15 Bundesjagdgesetz die Voraussetzungen für die Erteilung/Verlängerung des beantragten Jagdscheines prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen des Verfahrens weitergeleitet:
- Polizei
- Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
- Zentralstelle der Justiz
- Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Landshut
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