Vollmacht zur Abholung eines Aufenthaltstitels
(Bitte Hinweise beachten)
Ich, der / die Unterzeichnende
bevollmächtige die folgende Person
Meinen elektronischen Aufenthaltstitel und gegebenenfalls den Bescheid zur Verpflichtung zum Integrationskurs entgegen zu nehmen. Meine ungültigen Dokumente werden durch die abholende Person abgegeben.
1. Die zur Abholung bevollmächtigte Person muss volljährig sein und sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
2. Der Identitätsnachweis des Ausstellers der Vollmacht muss zur Abholung mitgebracht werden.
3. Der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.
4. Die PIN für meine Online-Ausweisfunktion kann bei Abholung durch einen Bevollmächtigten nicht geändert werden, da die Änderung nur durch den Inhaber selbst vorgenommen werden darf.