Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
An
Landratsamt Schwandorf
Team Wasserrecht und Bodenschutz
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Diese Anzeige und die dadurch zu erhebenden Daten dienen dem vor-
beugenden Schutz unserer Gewässer, insbesondere des Grund-
wassers als lebensnotwendigem Rechtsgut. Bitte erteilen Sie deshalb die hier geforderten Auskünfte richtig und vollständig, auch wenn sie Ihnen im Einzelfall als zu umfangreich erscheinen mögen.
Die Anzeige erfolgt für eine Anlage zum
angezeigt wird die Absicht, die unten genannte Anlage zu betreiben
zur Festlegung der Gefährdungsstufe
wegen wesentlicher Änderung von Anlageteilen
genehmigt mit Bescheid vom:
Der Bericht über die Stilllegungsprüfung
wird vom Sachverständigen übermittelt.
Anzeige des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen ohne Anlage
Angezeigt wird die Absicht, wassergefährdende Stoffe ohne Anlage
Für jede Anlage bzw. jedes Vorhaben bitte ein eigenes Formblatt verwenden
Telefon (tagsüber erreichbar! - Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)
Telefon (tagsüber erreichbar! - Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)
(z. B. Galvanik, Raffinerie, Papierfabrik)
Firmenbezeichnung / Gegenstand des Unternehmens
Land- und Forstwirtschaft
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
(z. B. chemische Industrie,
Mineralverarbeitung)
Verkehr- und
Nachrichtenübermittlung
Handel, Instandhaltung und Reparatur
von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern
Energie- und
Wasserversorgung
Sonstiger Wirtschaftszweig
(z. B. Baugewerbe, Gastgewerbe)
Beschreibung der Anlage unter Berücksichtigung der Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Verzeichnis der Unterlagen
Pläne der baulichen Anlage
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an die "Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft" beim Landratsamt Schwandorf,
Tel. 09431/471-158.
Unterschrift des Anzeigenden
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um die Anzeige gemäß § 40 AwSV zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 40 AwSV und Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.