für einen Erdaufschluss nach § 49 WHG, Art. 30 BayWG (ausgenommen Brunnen zur Bewässerung)
Telefon (tagsüber erreichbar! - Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)
An
Landratsamt Schwandorf
Team Wasserrecht und Bodenschutz
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort
Sonstige Arbeiten, bei denen auf das Grundwasser eingewirkt wird
(bitte auf Zusatzblatt - Seite 2 - erläutern)
Tiefe des Vorhabens (in m)
Durchmesser des Vorhabens (in cm)
Ausführende Firma / Eigenleistung
bei Brunnen: geplante maximale Entnahmemenge
1 Übersichtsplan M 1 : 25.000
1 Lageplan M 1 : 5.000 mit Eintragung des Vorhabensstandortes
Bei Bewässerungsmaßnahmen:
Angaben zum zu bewässernden Grundstück (bitte in Lageplan eintragen)
Zusatzblatt für weitere Erläuterungen:
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um die Bohranzeige gemäß § 49 WHG i. V. m. Art. 30 BayWG zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 49 WHG i. V. m. Art. 30 BayWG und Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Um die Bohranzeige fachlich beurteilen zu können, werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an das Wasserwirtschaftsamt Weiden und, soweit deren Aufgabenbereich berührt ist, an die zum Vollzug der Bodenschutzgesetze zuständige Stelle beim Landratsamt Schwandorf, an die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Schwandorf, an das Gesundheitsamt beim Landratsamt Schwandorf oder an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwandorf.