Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
für die Entnahme von Oberflächenwasser
Name
Vorname
PLZ
Straße, Hausnummer
Wohnort
Telefon (tagsüber erreichbar! - Angabe freiwillig)
E-Mail  (Angabe freiwillig)
LRA SAD Stand 27-06-2018
Wasserrecht_120_5

Landratsamt Schwandorf
Team Wasserrecht und Bodenschutz
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Antragsteller
Hiermit beantrage ich die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser an folgender/n Entnahmestelle/n:
Anlagen:
1 Lageplan M 1 : 5.000 mit eingetragener/n Entnahmestelle/n (4-fach)
1 Übersichtslageplan  / Luftbild mit allen Entnahmestellen (4-fach)
1 Ergänzende Erläuterung des Vorhabens, sofern Formblatt nicht einschlägig (4-fach)
Gewässername
Flur-Nr.
Gemarkung
Entnahmestelle E 1 (s. Lageplan):
ggf. Fluss-km
Gewässername
Flur-Nr.
Gemarkung
Entnahmestelle E 2 (s. Lageplan):
ggf. Fluss-km
Gewässername
Flur-Nr.
Gemarkung
Entnahmestelle E 3 (s. Lageplan):
ggf. Fluss-km
(Für weitere Entnahmestellen ggf. Zusatzblatt verwenden.)
Das entnommene Wasser soll für
verwendet werden.
Ort, Datum
Unterschrift
Seite 1 von 3
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 8 Abs. 1 WHG und Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Um den Antrag fachlich beurteilen zu können, werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben an das Wasserwirtschaftsamt Weiden, an die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Schwandorf, an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an die Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberpfalz, an die Fischereiberechtigten am Gewässer und sonstige laut Antrag betroffene Dritte. Soweit deren Aufgabenbereich berührt ist, werden die Daten außerdem weitergegeben an das Gesundheitsamt beim Landratsamt Schwandorf und die Gemeinde.

1.
Verwendungszweck
Das Oberflächenwasser wird für folgende Zwecke verwendet:
Bei den zu beregnenden Kulturen handelt es sich um:
Gemeinde
Flur-Nr(n).
Gemarkung(en)
durch Entnahme an Entnahmestelle E 1 (s. Seite 1):
Fläche (ha)
durch Entnahme an Entnahmestelle E 2 (s. Seite 1):
durch Entnahme an Entnahmestelle E 3 (s. Seite 1):
(Für weitere Entnahmestellen ggf. Zusatzblatt verwenden.)
Es werden folgende Flächen beregnet (Entnahmestelle/n gemäß Lageplan):
2.
Entnahmezeit
Die Wasserentnahme soll erfolgen
von - bis (Datum angeben!)
von
bis
bis (Uhrzeit)
in der Zeit zwischen
von (Uhrzeit)
Die maximale tägliche Entnahmedauer beträgt in Stunden:
Angaben zur Häufigkeit der Wasserentnahme:
(z. B. wöchentlich, jeden 2. Tag,  ... pro Jahr)
3.
Beantragte maximale Wasserentnahme
Entnahme-
stelle
l/s
m³/Stunde
m³/Tag
m³/Jahr
E 1
E 2
E 3
Sonstiges/Besonderheiten (z. B. Entnahme nur alle ... Tage für ... Stunden):
Gemeinde
Flur-Nr(n).
Gemarkung(en)
Fläche (ha)
Gemeinde
Flur-Nr(n).
Gemarkung(en)
Fläche (ha)
Seite 2 von 3
LRA SAD Stand 27-06-2018
Wasserrecht_120_5
4.
Angaben zur Pumpe bzw. Beregnungsanlage
Art der Pumpe:
Ansaugvorrichtung:
max. Fördermenge
l/s
m³/Stunde
5.
Benachbarte Oberflächenwasserentnahmen und Gewässereinleitungen
Eigentümer (mit vollständiger Anschrift), Fl.Nr., Gemarkung
(soweit bekannt)
6.
Auswirkungen / Besonderheiten
(z. B. Fischereiberechtigte, Unterlieger) - Angabe der betroffenen Grundstücke:
1.
2.
3.
Von den genannten betroffenen Dritten haben sich folgende mit der Oberflächenwasserentnahme einverstanden erklärt (Unterschrift / Einverständniserklärung - freiwillig -):
1.
2.
3.
7.
Beantragte Frist
Die Oberflächenwasserentnahme wird für
Jahre beantragt.
Seite 3 von 3
LRA SAD Stand 27-06-2018
Wasserrecht_120_5