Vollzug des Waffengesetzes (WaffG);
Erwerb von Kurzwaffen zur Ausübung der Jagd
LRA SAD Stand 22-08-2019
Waffenrecht_190_1
Ich bin Inhaber/in eines gültigen Jagdscheins und beantrage daher die Erteilung einer Erwerbsberechtigung für folgende Schusswaffe:
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Telefon: 09431/471-282
Telefax: 09431/471-121
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
Familienname, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
vor und erklärt folgendes zur Niederschrift:
Niederschrift
Im Landratsamt Schwandorf spricht heute Herr/Frau
Anschrift
Kaliber:
mit / ohne Munitionserwerbsberechtigung
(Folgende Munition ist auf Jagdschein frei zu erwerben: .22 lfB., .38 Spez., .357 Mag., .44Mag., .45 ACP., 9 mm Para)
Die neu zu erwerbende Waffe ist meine
Kurzwaffe, welche ich aufgrund meines
Jagdscheines ohne Bedürfnisnachweis erwerben kann. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich aufgrund meines Jagdscheines nur zwei Kurzwaffen für Fangschusszwecke, unabhängig davon, ob diese hierfür tatsächlich geeignet sind, erwerben kann.
Fallenjagdkurs bitte beilegen).
Hersteller, Modell, Herstellungsnummer
Die beantragte Waffe werde ich heute noch erwerben und melde diese hiermit gleichzeitig an:
Anschrift
Name des Überlassers
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Erwerbsberechtigung eingetragen in Waffenbesitzkarte (Nr. / lfd. Nr.):
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der waffenrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.


Die erhobenen Daten werden an
-die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
-die Polizei
-die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
-die Zentralstelle der Justiz und
-an das nationale Waffenregister weitergeleitet.

Hiermit bestätige ich den Erhalt dieser Information zur Datenverarbeitung:
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Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
LRA SAD Stand 22-08-2019
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