LRA SAD Stand 21-08-2019
Waffenrecht_150_1
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis
nach § 27 Sprengstoffgesetz
zum Erwerb von
zum Umgang (Verarbeiten, Verbringen, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten) mit
explosionsgefährlichen Stoffen zum Böllerschießen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            
1. Angaben zur Person des Böllerschützen
Familienname
Geburtsname
Vornamen
Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort)
Geburtsdatum
Geburtsort
ununterbrochen in Deutschland wohnhaft seit
erstmals in Deutschland wohnhaft im Jahre
Telefonnummer (tagsüber erreichbar)
Staatsangehörigkeit
Wohnungen in den letzten fünf Jahren (Zeitraum, Anschrift, Gemeinde, Landkreis und Land angeben)
Wurde bereits eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt?
Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Schützenvereinigung
Nachweis der Fachkunde durch
Angaben über die Art der beabsichtigten Tätigkeit / Gemeindebereich
Angaben über den Ort der beabsichtigten Tätigkeit / Aufbewahrung
Sind Sie im Besitz einer Waffenbesitzkarte?
Ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum und Nummer der Karte
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Telefon: 09431/471-282
Telefax: 09431/471-121
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
LRA SAD Stand 21-08-2019
Waffenrecht_150_1
3. Angaben über das Schießgerät
Art und Typ des Schießgeräts
Hersteller
Beschusszeichen
Baujahr
Angaben zur Unfall- und Haftpflichtversicherung
Ort, Datum
Unterschrift des Böllerschützen
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der sprengstoffrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Die erhobenen Daten werden an
-die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
-die Polizei
-die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
-die Zentralstelle der Justiz und
-Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsicht
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Unterschrift des Vereinsvorsitzenden und Stempel
2. Beantragte Mengen
kg
(genaue Bezeichnung)
Art
Verwendung
Böllerpulver
zum Böllerschießen