Anlage zum Antrag
Genehmigung gemäß § 4 Fischseuchenverordnung
Telefon:09431/471-231
Telefax:09431/471-235
veterinaeramt@landkreis-schwandorf.de
Art der Abwasserbehandlung bzw. Aufbereitung
Bereiche mit Anschluss an die Kanalisation
3. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
Systematische Reinigung und Desinfektion von:
Betreiber/Verantwortlicher
Aquakulturbetrieb/Betriebsstätte
Maßnahmen zur Verhinderung
der Seuchenverschleppung
4. Regelmäßige Untersuchungen / tierärztliche Gesundheitsüberwachung
5. Bauliche Schutzvorkehrungen
6. Aufzeichnungen über Zugänge, Abgänge, Untersuchungen, erhöhte Sterblichkeit *
Bisherige (regelmäßige) Untersuchungen:
Art und Häufigkeit der durchgeführten Untersuchungen:
falls ja, welche (z. B. geschlossene Gebäude, Abdeckungen, Zäune etc.):
* Vorgaben gemäß § 8 Fischseuchenverordnung
verpflichtend für genehmigungspflichtige Betriebe