auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Name/Firma des Antragstellers (genaue Bezeichnung des Unternehmens)
Betriebssitz (Ort, Straße)
Telefon (tagsüber erreichbar!) 1)
An
Landratsamt Schwandorf
Verkehrswesen
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Ansprechpartner im Landratsamt:
Günter Schwarz
Telefon: 09431/471-166
Telefax: 09431/471-134
E-mail: Guenter.Schwarz@landkreis-schwandorf.de
Ferienziel-Reisen mit Kom
Ferienziel-Reisen mit Pkw
a) Name (ggf. auch Geburtsname)
Angaben über den/die Inhaber (bei Handelsgesellschaften ggf. Gesellschafterliste)
b) Name (ggf. auch Geburtsname)
a) Name (ggf. auch Geburtsname)
Angaben über die für die Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en)
b) Name (ggf. auch Geburtsname)
Angaben über die fachliche Eignung
Sind Sie anerkannter Vertriebener, Flüchtling, Aussiedler oder Schwerbehinderter?
der für die Führung der Geschäfte bestellte(n) Person(en)
Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch (entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse bitte beifügen)
eine angemessene Vortätigkeit;
eine bestandene Fachkundeprüfung;
die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Reiseverkehrskaufmann oder Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr
Sind Sie bereits Inhaber einer Genehmigung oder Betriebsführer (§ 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 PBefG)?
- genehmigte Verkehrsart oder -form:
der Genehmigung wird beantragt.
- bitte nur bei Anträgen auf Neuerteilung einer Genehmigung für den Taxenverkehr angeben -
Beilage zum Antrag zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalbescheinigung und Zusatzbescheinigung -
Anlagen 1 und 2)
ja, Nachweis siehe Anlage
Verfügen Sie über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet des Reiseverkehrs
- bitte nur bei Anträgen auf Ersterteilung einer Genehmigung für den Ferienziel-Reiseverkehr angeben -
aufgrund eigener Erfahrungen, erworben durch
durch Zusammenarbeit mit bewährten Reiseveranstaltern (bitte Nachweis beifügen)
Die Gültigkeitsdauer der beantragten Genehmigung soll betragen:
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Hoch- oder Fachschule, das die hier erforderlichen Kenntnisse gewährleistet.
Als Anlagen sind beigefügt:
Angaben über die Zahl, die Art (Kom, Pkw), den Fahrzeughalter, das amtliche Kennzeichen, den Hersteller, Fahrgestell-Nr. und Sitzplätze der zu verwendenden Fahrzeuge (Ergänzungsblatt je Fahrzeug - Anlage 3)
Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken-
und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa
zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person(en) zum Nachweis der fachlichen Eignung
Polizeiliches Führungszeugnis für den Antragsteller und ggf. die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)
Gewerbezentralregisterauszug des Antragstellers / der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/en
TÜV-Bescheinigungen je Fahrzeug
BO-Kraft-Bescheinigung je Fahrzeug
Zusätzlich bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind:
Beglaubigte Abschrift der Eintragungen, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, außerdem die Gesellschafterliste (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)
Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Antrag und in den beigefügten Anlagen, die Bestandteil dieses Antrages sind, nach bestem Wissen richtig und vollständig gemacht habe.
Unterschrift des Antragstellers
Hinweis nach dem Datenschutzgesetz:
Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von § 12 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erhoben. Gemäß § 12 Abs. 2 PBefG sind dem Genehmigungsantrag ferner Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Betriebes ermöglichen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Angaben zu machen, die belegen, dass Ihnen das für die Betriebseinrichtung erforderliche Kapital zur Verfügung steht.
Die mit 1) gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.