Vereinspauschale Musterberechnung
Landratsamt Schwandorf
Büro des Landrats - Vereinspauschale
Christa Würstl
Zimmer Nr. 141
Tel. 09431 / 471 352
Fax 09431 / 471 110
E-Mail: KulturSport@lra-sad.de
LRA SAD Stand 07-01-2021
Sportfoerderung_103_6
Berechnung der Finanzen laut Mitgliedermeldung an BLSV oder OSB zum 01.01. des Antragsjahres:
Mitglieder
Anzahl
¤
12,00  ¤
Schüler bis einschl. 13 Jahre
¤
25,00 ¤
Jugendliche bis einschl. 17 Jahre
¤
50,00 ¤
Junge Erwachsene bis einschl.
26 Jahre
¤
50,00 ¤
Erwachsene über 26 Jahre
¤
SOLL-Aufkommen gesamt
Beitrag
Soll-Aufkommen
x
x
x
x
=
=
=
=
=
¤
Tatsächliche Beitragseinnahmen
¤
Spenden
¤
Sonstige Einnahmen
¤
IST-Aufkommen gesamt
=
*
*
Erlöse aus Vereinsfesten (Bürgerfest, Grillfest ...), Basare, Tombolas, Christbaumversteigerung usw.
Das IST-Aufkommen muss mindestens so hoch sein wie das Soll-Aufkommen.
Berechnung der Pauschale:
Bezeichnung
Mitglieder/Lizenz
10
Jugendanteil bis einschließlich
26 Jahre
1
Erwachsene
650
Übungsleiterlizenz
325
Zusatzlizenz
Mitgliedereinheit (ME) gesamt
Faktor
Mitglieder-Einheit
x
x
x
x
=
=
=
=
=
500 Mitglieder-Einheiten (ME) müssen mindestens erreicht werden, damit der Betrag ausgezahlt wird.
Mit diesen Zahlen hätte Ihr Verein in den
letzten Jahren eine Vereinspauschale in Höhe von ca.
erhalten.
Euro
Die Sportförderrichtlinien sehen auch "auf Sonderumstände beruhende Begleitumstände" vor, bei denen ein IST-Aufkommen von wenigstens 70 Prozent des Soll-Aufkommens genügt.
Laut Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 10.12.2020 zählt die CoronaPandemie im Rahmen der Vereinspauschale 2021 zu den Sonderumständen. Bitte beachten Sie dazu unsere wichtigen Hinweise für die Vereinspauschale 2021 - Abschnitt "Beitragsaufkommen".