LRA SAD Stand 24-11-2020
Sozialhilfe_120_2

von der Schule auszufüllen

Angaben zur Schülerin / zum Schüler

Name
Geburtsdatum
Jahrgangsstufe
Name und Anschrift der besuchten Schule
Anlage C 2
zum Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen
Bestätigung der Schule zum Lernförderbedarf
Ort, Datum
Unterschrift und Stempel der Schule
Fach / Fächer Lernförderbedarf
im Umfang von einer Stunde pro Woche und o. g. Unterrichtsfach für einen Zeitraum von sechs Monaten, längstens bis zum Ende des Schuljahres (entspricht dem aus pädagogischer Sicht in aller Regel notwendigen und erforderlichen Umfang/Zeitraum), oder
Es wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele der jeweiligen Jahrgangsstufe (im Regelfall die Versetzung, aber auch elementare Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben bzw. ein ausreichendes deutsches Sprachniveau) zu erreichen. Grundsätzlich geeignete kostenfreie schulische Angebote (z. B. individuelle Förderung im Unterricht) reichen für die Schülerin / den Schüler nicht aus, um die o. g. wesentlichen Lernziele zu erreichen.
im Umfang von
pro o. g. Unterrichtsfach und für einen Zeitraum von
längstens bis zum Ende des Schuljahres.
,
Vorname
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für Antragsteller bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a, c und e DSGV, § 60 SGB I, §§ 67 ff. SGB X, § 6b BKGG i. V. m.
§§ 28 ff. SGB II, § 7a BKGG, §§ 117 bis 129 SGB XII, Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV),
§ 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1b und § 93b Abgabenordnung (AO), § 9 Abs. 3 bis 5 AsylbLG, §12 AsylbLG.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Schwandorf, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Für Antragsteller bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf, Wackersdorfer Str. 4, 92421 Schwandorf, Jobcenter-LK-Schwandorf.Datenschutz@jobcenter-ge.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c DSGV in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X,  §§ 28 ff. SGB II sowie spezialgesetzliche Regelungen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Jobcenters, den Sie ebenfalls unter der o.g. E-Mail erreichen können.