LRA SAD Stand 20-05-2019
Natur_170_1
Merkblatt für die Umsiedlung von Hornissen
Sie haben sich an einen ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises Schwandorf gewandt, damit eine Begutachtung und evtl. auch eine Umsiedlung eines Hornissennestes durchgeführt wird.

Eine Begutachtung bzw. eine Umsiedlung von Hornissen kann sich in ungünstig gelagerten Fällen erfahrungsgemäß sehr schwierig gestalten. Bei Zusammentreffen aller ungünstigen Faktoren kann es dann schon einmal zu kleineren Schäden kommen.

So möchten wir es nicht versäumen Sie darauf hinzuweisen, daß allgemein eine Begutachtung bzw. eine Umsiedlung von Hornissen mit (erfahrungsgemäß geringen) Gefahren für Ihr Eigentum oder Ihre Gesundheit verbunden sein kann.

Im Rahmen der Dienstleistung, um die Sie den ehrenamtlichen Hornissenberater ersucht haben, kann leider keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen werden, die bei der Begutachtung oder bei der erforderlichen Umsiedlung, wenn auch nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit, entstehen können (z. B. Schäden am Dach, Bruch der Wintergartenverglasung, Schäden an Verkleidungen und Holzdecken, Hornissenstich und evtl. allergische Reaktionen).

Trotzdem dürfen Sie sich in der sicheren Gewissheit glauben, dass unser ausführender Berater alle notwendigen und möglichen Vorkehrungen treffen wird, die erforderlich sind, die Umsetzungsaktion zu Ihrer vollsten Zufriedenheit und zum Wohle des Hornissennestes auszuführen. Er wird Sie umfassend beraten, die einzelnen Maßnahmen erläutern und diese nicht ohne Ihr Einverständnis durchführen.
Nachstehende Erklärung Ihrerseits ist daher unverzichtbar:
LRA SAD Stand 20-05-2019
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Haftungsfreistellungserklärung
für die Umsiedlung von Hornissen
Etwaige Schäden bei der Begutachtung und Umsetzung der Hornissen geschehen auf mein/unser Risiko. Der Haftungsausschluss für den Ehrenamtlichen Hornissenberater des Landratsamtes Schwandorf wird ausdrücklich anerkannt.

Ich/Wir erklären deshalb, dass für alle bei der Begutachtung bzw. artgerechten Umsiedlung der Hornissen entstehenden Schäden bzw. Verletzungen gegenüber dem Freistaat Bayern, dem Landkreis Schwandorf oder deren Bediensteten keinen Schadensersatz geltend machen werden.
Die vorstehenden Ausführungen habe(n) ich/wir gelesen und anerkannt.

Der Hornissenberater wird von mir/uns beauftragt, die für eine artgerechte Umsiedlung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden für den Vollzug der Bundes-Artenschutzverordnung erhoben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
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