Name oder Bezeichnung des Zuwendungsempfängers
Bankverbindung (Geldinstitut)
Programm "Landschaftspflege"
Telefon (Vorwahl, Rufnummer)
Auskunft erteilt (Name, Vorname)
Bezeichnung wie im Zuwendungsbescheid
Beginn der Maßnahme (Datum)
Beendigung der Maßnahme (Datum)
3. Bewilligte und ausbezahlte Zuwendungen aus dem Programm "Landschaftspflege"
Zuwendungsbescheid(e) der Regierung der Oberpfalz
Kurze Beschreibung der durchgeführten Maßnahme; falls Platz nicht ausreicht, bitte auf gesondertem Blatt)
5. Zahlenmäßiger Nachweis
lt. Zuwendungsbescheid
(Euro)
Bemerkung der
Prüfungsbehörde
Zuwendungen Dritter (Kommunen, Private):
Programm "Landschaftspflege"
Zuschuss: 70 %
Sonstige Mittel des Freistaates Bayern oder
des Bundes:
Einzelansatz der Kostengliederung des Zuwendungsbescheides - soweit Kosten-
gliederung erfolgte - ansonsten lt. Antrag unter Berücksichtigung des Bewilligungsbescheides
lt. Zuwendungsbescheid
(Euro)
Bemerkung der
Prüfungsbehörde
(Soweit ein Formblatt "Übersicht über die Ausgaben" beiliegt, sind sämtliche Ausgaben einzeln und gegliedert nach den Einzelansätzen der Kostengliederung des Zuwendungsbescheides in das Formblatt einzutragen. Die Summe der Ausgaben eines jeden Einzelansatzes bitte in die nachstehende Ausgabenübersicht übertragen!)
6. Erklärung des Zuwendungsempfängers
die dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Bewirtschaftungsgrundsätze beachtet wurden, insbesondere mit der Maß-
nahme nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides oder der Zustimmung zur vorzeitigen Inangriffnahme begonnen wurde,
Rechtsverbindliche Unterschrift des Zuwendungsempfängers
7. Prüfung des Verwendungsnachweises gemäß VV Nr. 14 zu Art. 44 BayHO
7.1 Fachtechnische Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde
Die fachtechnische Prüfung hat
keine Beanstandungen ergeben.
folgende Beanstandungen ergeben:
die im Zuwendungsbescheid genannten nicht zuwendungsfähigen Beträge und Kosten abgesetzt wurden,
die Maßnahme entsprechend den Bewilligungsgrundlagen durchgeführt wurde,
bei Baumaßnahmen die Einnahmen und Ausgaben im zahlenmäßigen Nachweis mit der Baurechnung übereinstimmen und
im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme angefallen sind und die Baurechnung zur Prüfung bereitsteht,
soweit die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bestand (§ 15 UStG), nur die Beträge ohne Umsatzsteuer nachgewiesen wurden,
alle Belege daraufhin geprüft wurden, dass die im Beleg enthaltenen Angaben sachlich und rechnerisch richtig sind, dass die
Ausgabe notwendig war und dass nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verfahren worden ist.
7.2 Rechnerische Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde
Die Einnahmen und Ausgaben wurden anhand der vorgelegten Belege über die Einzelzahlungen festgestellt; die nicht zuwendungs-
fähigen Beträge wurden abgesetzt.
Die staatlichen Zuwendungen wurden
nicht ordnungsgemäß verwendet;
folgendes ist veranlasst:
Endgültige Prüfung durch die beauftragte Behörde - Höhere Naturschutzbehörde -
Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft.
Auf Grund des Ergebnisses der Prüfung ist
nichts Weiteres veranlasst.
Der mit der Zuwendung beabsichtigte Zweck wurde