An das
Landratsamt Schwandorf
Fleischhygienerecht
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Vorbeugende Maßnahme gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest - Erstattungsantrag mit Eigenerklärung
Empfänger der Aufwandsentschädigung (Leserlich in Druckbuchstaben)
Für die Auszahlung Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2019/2020 für die Jagdstrecke vom 01.04.2019 bis 31.03.2020 für das Erlegen von Schwarzwild.
Anlage: eine von der Unteren Jagdbehörde bestätigte Streckenliste 2019/2020
Pro Frischling werden 15,00 ¤ und pro Schwarzwild höheren Gewichts 20,00 ¤ als Aufwandsentschädigung ausbezahlt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Abgabe des Antrags ist nur vom 01.04.2019 bis 15.05.2020 möglich!
Vorsätzlich oder fahrlässig gemachte unrichtige oder unvollständige Angaben, sowie das vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassen einer Mitteilung über Änderung dieser Angaben/Tatsachen können neben der Rückforderung der gewährten Aufwandsentschädigung die Strafverfolgung wegen Betruges nach dem Strafgesetzbuch zur Folge haben.
Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Erstattungsbeitrag zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Landkreisordnung. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Gesamtzahl erlegten Schwarzwilds:
(01.04.2019 - 31.03.2020)
davon Frischlinge (= unter 25 kg):
Insgesamt beantragte Aufwandsentschädigung: