Bitte freilassen! Wird vom Bundesverwaltungsamt ausgefüllt.
Telefonnummer (bitte mit Vorwahl)
Antrag bitte deutlich lesbar ausfüllen.
Die Angaben auf den beigefügten Anlagen
müssen von den jeweils zuständigen
Landesstellen (zu erfragen bei der
Landesregierung) bestätigt werden.
Mehrere Anlagen bitte nach Möglichkeit
gesammelt beim Bundesverwaltungsamt
einreichen.
Antrag auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie
zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz; Wildbret
Bundesland, in dem das Jagdrevier liegt (bitte ankreuzen)
Geldinstitut (Zweigstelle) und Ort
Ich versichere, dass ich die Angaben in diesem Vordruck wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und
Gewissen gemacht habe. Mir ist bekannt, dass meine Angaben überprüft werden und falsche Angaben
strafrechtliche Folgen haben können. Ich nehme zur Kenntnis, dass der durch diesen Antrag geltend
gemachte Schaden nach Pauschalsätzen abgegolten wird. Etwaige Schadensersatzansprüche aus
dem Reaktorunfall in Tschernobyl gegenüber dem Betreiber der Kernanlage trete ich in Höhe der
Ausgleichszahlung an die Bundesrepublik Deutschland ab.
Name und Anschrift des Antragstellers
Die vorstehenden Antragsangaben wurden überprüft. Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt.
Die Originalnachweise werden bei der zuständigen Landesstelle archiviert.
angefallen (Nachweis liegt vor)
Vernichtungsnachweis der KAT 1 wurde vorgelegt
Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, Tel. 09431/471-280
Von der zuständigen Landesstelle auszufüllen