An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
gemäß § 24 Glückspielvertrag (GlüStV) i. V. mit Art. 9 AGGlüStV
1. Angaben zum Antragsteller oder Vertreter einer juristischen Person
Familienname, ggfs. Geburtsname
Aufenthaltsgenehmigung gültig bis
Aufenthaltsgenehmigung erteilt durch
Eintragung im Handels- / Genossenschaftsregister
2. Angaben zum Antragsteller falls juristische Person oder nichtrechtsfähiger Verein
3. Persönliche Verhältnisse des Antragstellers
Name, Ort und AZ des Gerichts / Staatsanwaltschaft
Name, Ort und AZ der Behörde
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?
Ist ein Strafverfahren anhängig?
Ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung anhängig?
Name, Ort und AZ der Behörde
Folgende genehmigungspflichtige Spiele, für die jeweils die Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Bundeskriminalamtes - für stehendes Gewerbe -, des Landeskriminalamtes - für Reisegewerbe - beigefügt ist:
Geldspielgeräte (deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist)
Warenspielgeräte (deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist)
5. Notwendige Unterlagen*
Führungszeugnis für Antragsteller zur
Vorlage bei einer Behörde
Auskunft aus dem Gewerbezentral-
register für Antragsteller
Auskunft aus dem Gewerbezentral-
register für jur. Personen
Auskunft aus dem Handelsregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes
Liegt eine gewerberechtliche Spielhal-
lenerlaubnis nach § 33i GewO vor?
Darstellung / Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem die Spielhalle betrieben werden soll, noch eine oder mehrere andere Spielhallen untergebracht sind und ob eine andere Spielhalle in einem Abstand von weniger als 500 Meter Luftlinie entfernt liegt
Sozialkonzept einschließlich Schu-
lungsnachweis des Personals
Informationskonzept (Aufklärung über Suchrisiken)
Baugenehmigung für die Betriebsräume
Grundriss der Betriebsräume mit
Aufstellplan der Geldspielautomaten
Ich versichere die Richtigkeit meiner vorstehenden Angaben.
Unterschrift des Antragstellers
Im Einzelfall kann die zuständige Erlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen bzw. auf einzelne Unterlagen verzichten. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des Glücksspielstaatsvertrages die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen der Anhörung weitergeleitet:
- Kriminalpolizei Amberg
- Amt für Verbraucherschutz im Hause
- örtliche Polizeibehörde
- örtliche Gemeindeverwaltung
- Bauaufsichtsbehörde
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Nicht vom Antragsteller
auszufüllen!
Stellungnahme der Gemeinde
Sind Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen könnten, dass der Antragsteller und / oder dessen Ehegatte die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen?
Sind die für den Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume geeignet?
Stellungnahme des Bauamtes
Bestehen aus baurechtlicher Sicht Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnis?
Stellungnahme des Ausländeramtes
Bestehen aus ausländerrechtlicher Sicht Bedenken gegen die Erteilung der Erlaubnis?