An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung
Aufenthalte der letzten fünf Jahre (Zeitraum und Ort)
1. Angaben zum Antragsteller
Die Erlaubnis soll für mich als natürliche Person erteilt werden:
Name der juristischen Person für die die Erlaubnis beantragt wird
Für die Erteilung erforderlichen Unterlagen
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Anhängige Bußgeldverfahren
Anhängige Gewerbeuntersagungsverfahren
Dieser Antrag ist über die Betriebssitzgemeinde einzureichen!
3. Angabe zu den Betriebsräumen
Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Für die Spielhalle liegt eine baurechtliche Erlaubnis vor
Die Betriebsräume wurden bislang als Spielstätte genutzt
4. Angaben zum Betriebsablauf
In den Betriebsräumen sollen Getränke (alkoholfrei) abgegeben werden
Die Betriebszeit soll sich nach den Bestimmungen des
Gaststättenrechts richten
abweichend davon soll folgende Betriebszeit festgesetzt werden:
Die abweichende Betriebszeit darf den Rahmen der Betriebszeit nach dem Gaststättenrecht nicht überschreiten.
Unterschrift des Antragstellers
2. Angaben zur Betriebsstätte
mit der Leitung beauftragt
Stellungnahme der Gemeinde
Die Angaben in Bezug auf die Betriebsräume treffen zu
Auflagen zum Schutz der Gäste und Beschäftigten sind erforderlich
Störungen und Belästigungen der Nachbarschaft sind durch den
Betrieb der Spielhalle zu erwarten
Mit der Erteilung der beantragten Erlaubnis besteht Einverständnis
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des § 33 i der Gewerbeordnung die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen der Anhörung weitergeleitet:
- das Industrie- und Handelskammer
- Amtsgericht Schwandorf – Vollstreckungsgericht
- Amtsgericht Amberg Insolvenzgericht
- örtliche Gemeindeverwaltung
- Finanzamt Schwandorf
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)