Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
An das
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Alle Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, beide vom 29.04.2004, der zuständigen Behörde durch die Lebensmittelunternehmer zwecks Eintragung
zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Veordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet woreden sind und Pflanzen vor dem Ernten.
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung
für jeden Betrieb gesondert
zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierungsmeldung erfolgen.
Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte
Vornutzung der Betriebsstätte
Kontaktdaten des Lebensmittelunternehmers
(allgemeine Beschreibung, z. B. Getränkehersteller, Hofladen, Pizza-Service etc.)
Angaben zum Produktsortiment
Ich bestätige die Angaben der Meldung mit meiner Unterschrift.
Unterschrift Lebensmittelunternehmer