Eingegangen beim Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1 am
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
gemäß § 55 der Gewerbeordnung (GewO)
1. Personalien des Antragstellers / der Antragstellerin
1.2 Bei Ausländern
1.3 Bei juristischen Personen
Ort und Nr. der Eintragung
(Erwerbstätigkeit gestattet)
2. Angaben über persönliche Verhältnisse des Antragstellers / der Antragstellerin
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder ein Auszug aus dem Strafregister des Heimatstaates? *
* Ausländisches Führungszeugnis: Erforderlich bei Zuzug aus dem Ausland innerhalb der letzten drei Jahre.
An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92421 Schwandorf
3. Angaben über die Art der beabsichtigten Gewerbeausübung
Ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
Feilbieten, Aufsuchen von Bestellungen, Ankauf von
Anbieten, Aufsuchen von Bestellungen
Bei unterhaltenden Tätigkeiten:
(z. B. Autoscooter, Kinderkarussell, Schießbude)
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und bin mir im Klaren darüber, dass die Ausübung des Gewerbes ohne die nach § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erforderliche Reisegewerbekarte gemäß
§ 145 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 GewO mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bedroht ist.
Unterschrift (Antragsteller)
Stellungnahme der Gemeinde
Die Angaben des Antragstellers / der Antragstellerin sind
Tatsachen, die eine Versagung der Reisegewerbekarte begründen, sind
4. Befristung
Soll die Erlaubnis befristet werden?
Ist ein Strafverfahren anhängig?
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?
Ist ein gewerberrechtliches Entziehungs- und Untersagungsverfahren anhängig?
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des
§§ 55, 11 der Gewerbeordnung
die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen der Anhörung weitergeleitet:
- an die örtliche Gemeindeverwaltung
- an das Finanzamt Schwandorf
- an das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder
Benötigte Unterlagen