Nr.
Geburtsname
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
gemäß § 55 der Gewerbeordnung (GewO)

1. Personalien des Antragstellers / der Antragstellerin

Familienname
Vorname
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Ausgewiesen durch
PLZ, Wohnort:
Straße
Geburtsort

1.2 Bei Ausländern

Aufenthaltstitel

1.3 Bei juristischen Personen

Firmenname
Ort und Nr. der Eintragung
Firmenadresse
(Erwerbstätigkeit gestattet)
Gültig bis:
(Handelsregistereintrag)

2. Angaben über persönliche Verhältnisse des Antragstellers / der Antragstellerin

Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt?
(Beantragung über Wohnsitzgemeinde)
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder ein Auszug aus dem Strafregister des Heimatstaates? *
* Ausländisches Führungszeugnis: Erforderlich bei Zuzug aus dem Ausland innerhalb der letzten drei Jahre.
LRA SAD Stand 10-10-2018
Gewerberecht_130_6
Telefonnummer
E-Mail
An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Postfach 15 49
92421 Schwandorf

3. Angaben über die Art der beabsichtigten Gewerbeausübung

Bei Waren:
(Art der Leistung)
Ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen?
Feilbieten, Aufsuchen von Bestellungen, Ankauf von
Bei Leistungen:
(Art der Leistung)
Anbieten, Aufsuchen von Bestellungen
Bei unterhaltenden Tätigkeiten:
(z. B. Autoscooter, Kinderkarussell, Schießbude)
Art der Tätigkeit
bis
Höhe der Versicherung?
Sachschäden:
Personenschäden:
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und bin mir im Klaren darüber, dass die Ausübung des Gewerbes ohne die nach § 55 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erforderliche  Reisegewerbekarte gemäß
§ 145 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 GewO mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro bedroht ist.
Ort, Datum
Unterschrift (Antragsteller)

Stellungnahme der Gemeinde

Die Angaben des Antragstellers / der Antragstellerin sind
Tatsachen, die eine Versagung der Reisegewerbekarte begründen, sind
Ort, Datum
Unterschrift (Behörde)

4. Befristung

Soll die Erlaubnis befristet werden?
LRA SAD Stand 10-10-2018
Gewerberecht_130_6
Ist ein Strafverfahren anhängig?
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?
Ist ein gewerberrechtliches Entziehungs- und Untersagungsverfahren anhängig?
Information zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten bei der Kreisverwaltungsbehörde - Hinweis gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des §§ 55, 11 der Gewerbeordnung die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Die erhobenen Daten werden an folgende Stellen im Rahmen der Anhörung weitergeleitet:

- an die örtliche Gemeindeverwaltung

- an das Finanzamt Schwandorf

- an das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder

LRA SAD Stand 10-10-2018
Gewerberecht_130_6

Benötigte Unterlagen