Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Hebammen-Zuschuss bearbeiten zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, c, e DSGVO.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird durch die Unterschrift des Antrags versichert.
Unterschrift des/der Antragsteller/in
Unterschrift des/der Antragsteller/in
Hiermit bestätige ich, im Landkreis Schwandorf als Hebamme seit
geburtshilflich tätig zu sein und diese Tätigkeit mindestens 24 Monate weiter auszuüben.
Hiermit bestätige ich, im Landkreis Schwandorf als Hebamme seit
in der Wochenbettversorgung (mindestens 20 Wochenbettversorgungen im Jahr) tätig zu sein und diese Tätigkeit mindestens 24 Monate weiter auszuüben.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen und führen, wenn sie von dem/der Antragsteller/in zu vertreten sind, zur Rückzahlung des Zuschusses ab dem Zeitpunkt der Änderung.
Bitte Antrag per E-Mail senden an:
hebammenzuschuss@landkreis-schwandorf.de
Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten des Hebammen-Zuschusses
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.0
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Zuwendungszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Nachweis über Wochenbettversorgungen im Landkreis Schwandorf für das Jahr 2021