An das
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.0
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Hebammenzuschuss des Landkreises Schwandorf
Förderzeitraum 2022
Angaben zur Antragsteller
"De-minimis"-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf "De-minimis"-Beihilfen, Amtsblatt der
EU L 352 vom 24.12.2013, S. 1 ff., erhalten hat.
Rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
De-minimis-Erklärung des Antragstellers
im Sinne der EU-Gruppenfreistellungsverordnung für "De-minimis"-Beihilfen
Hiermit bestätigt der Antragsteller, dass er im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen Kalenderjahren
Datum des Bewilligungsbescheids/der Zusage
Dem Antragsteller ist bekannt, dass
- die Gesamtsumme der ihm gewährten "De-minimis"-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000,00 EUR nicht übersteigen darf;
- die vorstehenden Angaben subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 3 Subventionsgesetz sind.
Der Antragsteller verpflichtet sich, Änderungen der vorgenannten Angaben unverzüglich an die Bewilligungsbehörde zu übermitteln, sofern sie ihm vor der Bewilligung der beantragten Zuwendung bekannt werden.
Bitte im Original unterschreiben!
Der Antragstellerin wurden im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren folgende De-minimis-Beihilfen nach De-minimis-Verordnungen gewährt: