auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei
erlegten Wildschweinen durch den Jäger
(gem. § 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
Tel.-Nr.: (für Rückfragen)
(Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort)
(bitte zutreffendes ankreuzen)
Revierinhaber (Pächter oder Eigenjagdrevierinhaber)
Mitpächter des Jagdreviers
Inhaber eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines (schriftliche Beauftragung);
Laufzeit: __________________________
zur Jagdausübung befugter Beschäftigter in den staatlichen Jagdrevieren
angestellter Jäger (Berufsjäger)
Teilnahme an der Schulung "Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen"
(Kopie der Teilnahmebestätigung beilegen)
Durchschnittliche Jahres-Schwarzwildstrecke im Jagdbezirk:
Ich beantrage meine Beauftragung zur Entnahme der Trichinenproben und Kennzeichnung der
im o.g. Jagdbezirk erlegten Wildschweine.
Die Trichinenproben möchte ich bei folgender Untersuchungsstelle
Kreisbauhof Burglengenfeld, Im Fuhrtal 39, Burglengenfeld
Landwirtschaftsschule, Regensburger Str. 51, Nabburg
Landratsamt, Dienststelle Oberviechtach, Bezirksamtstr. 7, Oberviechtach
beim amtlichen Personal: (Name, Anschrift)
(Hinweis: siehe Anlage 2 zu Merkblatt zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme)
Die erforderlichen Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten Sie beim Landkreis Schwandorf
gegen Erstattung der Auslagen.
Kopie der Teilnahmebestätigung an der Schulung
ggf. Kopie des Begehungsscheins
Gesundheitsbescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Vereinbarung zur Freigabe von Wildschweinschlachtkörper nach der Trichinenuntersuchung
(10 Stück 20,00 € / 20 Stück 40,00 €)
Eine Übertragung der Trichinenprobenentnahme und Kennzeichnung bei erlegten Wild-
schweinen auf den Jagdausübungsberechtigten kann nur erfolgen, soweit Sie den Landkreis
Schwandorf mit nachfolgender Erklärung von etwaigen Haftungs- und Regressansprüchen
Haftungsfreistellungserklärung:
Hiermit verpflichte ich mich, den Landkreis Schwandorf von etwaigen Haftungs- und Regressansprüchen Dritter
im Zusammenhang einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der beantragten Tätigkeit (Übertragung der Trichi-
nenprobeentnahme bei Wildschweinen und deren Kennzeichnung) freizustellen.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen und Dachsen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 6 Abs. 2 Tier-LMHV . Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.