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auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei
erlegten Wildschweinen durch den Jäger
(gem. § 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
Antragsteller:
(Name, Vorname)
Geburtsdatum:
Tel.-Nr.: (für Rückfragen)
Anschrift:
(Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort)
Jagdschein-Nr.:
ausgestellt am:
von Behörde:
gültig bis:
Jagdbezirk:
(Name des GJR bzw. EJR)
(bitte zutreffendes ankreuzen)
Revierinhaber (Pächter oder Eigenjagdrevierinhaber)
Mitpächter des Jagdreviers
Inhaber eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Jagderlaubnisscheines (schriftliche Beauftragung);
Laufzeit: __________________________
zur Jagdausübung befugter Beschäftigter in den staatlichen Jagdrevieren
angestellter Jäger (Berufsjäger)
bestätigter Jagdaufseher
Teilnahme an der Schulung "Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen"
(Kopie der Teilnahmebestätigung beilegen)
in: 
  am:
Durchschnittliche Jahres-Schwarzwildstrecke im Jagdbezirk:
Ich beantrage meine Beauftragung zur Entnahme der Trichinenproben und Kennzeichnung der
im o.g. Jagdbezirk erlegten Wildschweine.
Die Trichinenproben möchte ich bei folgender Untersuchungsstelle  
untersuchen lassen:
Kreisbauhof Burglengenfeld, Im Fuhrtal 39, Burglengenfeld
Landwirtschaftsschule, Regensburger Str. 51, Nabburg
Landratsamt, Dienststelle Oberviechtach, Bezirksamtstr. 7, Oberviechtach
und/oder abgeben:
    beim amtlichen Personal: (Name, Anschrift)
(Hinweis: siehe Anlage 2 zu Merkblatt zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme)
Die erforderlichen Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten Sie beim Landkreis Schwandorf 
gegen Erstattung der Auslagen.
Ich benötige
Anlagen:
Kopie des Jagdscheins
Kopie der Teilnahmebestätigung an der Schulung
ggf. Kopie des Begehungsscheins
Gesundheitsbescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Vereinbarung zur Freigabe von Wildschweinschlachtkörper nach der Trichinenuntersuchung
Ort, Datum: 
Unterschrift: 
Antrag
LRA SAD Stand 10-09-2018
Fleischhygiene_100_4
(10 Stück 20,00 € / 20 Stück 40,00 €)
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Hinweis: 
Eine  Übertragung  der  Trichinenprobenentnahme  und  Kennzeichnung  bei  erlegten  Wild-
schweinen auf den Jagdausübungsberechtigten kann nur erfolgen, soweit Sie den Landkreis
Schwandorf mit  nachfolgender  Erklärung  von  etwaigen  Haftungs- und  Regressansprüchen
freistellen:
Haftungsfreistellungserklärung:
Hiermit verpflichte ich mich, den Landkreis Schwandorf  von etwaigen Haftungs- und Regressansprüchen Dritter
im Zusammenhang einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der beantragten Tätigkeit (Übertragung der Trichi-
nenprobeentnahme bei Wildschweinen und deren Kennzeichnung) freizustellen.
Ort, Datum: 
Unterschrift: 
LRA SAD Stand 10-09-2018
Fleischhygiene_100_4
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme und Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen und Dachsen zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 6 Abs. 2 Tier-LMHV . Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.