AUSBILDUNGS- UND PRÜFBESCHEINIGUNG
Nach § 4 der Bayerischen Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) bis zu einer
zulässigen Gesamtmasse von
Ausbilder der örtlichen Feuerwehr
Bestätigung der Organisationszugehörigkeit
Der Antragsteller ist Mitglied der
Name der Organisation (Feuerwehr)
Es besteht Einverständnis damit, dass die FF
Name der Freiwilligen Feuerwehr
den o. g. Antragsteller zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von
Bestätigung der Ausbildung
Hiermit wird bestätigt, dass die Ausbildung nach § 2 durchgeführt wurde. Die Ausbildung wurde mit einem Fahrzeug bis
Unterschrift Ausbilder (Fahrlehrer)
ausbildet, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4,75 t bzw. 7,5 t nicht übersteigt.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination von 4,75 t bzw. 7,5 t wurde nicht überschritten.
Die Prüfung wurde mit einem Fahrzeug bis
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination von 4,75 t bzw. 7,5 t wurde nicht überschritten.
Hiermit wird bestätigt, dass der o. g. Antragsteller nach § 3 die praktische Prüfung