Landratsamt Schwandorf
Abfallwirtschaft
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Antrag auf Zuschuss für Mehrwegwindeln für Kleinkinder
Diese Angaben sind freiwillig.
Die Rechnung (Kassenbeleg / Quittung) über den Kauf von Mehrwegwindeln und eine Kopie der Geburtsurkunde ist beigefügt.
Ich bestätige hiermit, dass oben genanntes Kind in meinem Haushalt lebt und von mir betreut wird.
Die nachfolgenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich bestätige, dass die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen.
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Damit der Zuschuss nach Prüfung Ihrer Angaben überwiesen werden kann, geben Sie hier bitte die Bankverbindung an:
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
1. Eine Antragstellung ist bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich, allerdings muss der Antrag für einen vollen Anspruch bei Neugeborenen spätestens bis zur Vollendung des zweiten Lebensmonats des Kindes bei den Gemeinden oder beim Landratsamt eingegangen sein.
Bei späterer Beantragung erfolgt die Kostenbeteiligung anteilig.
Weitere Hinweise auf der nächsten Seite!
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Windelsäcke zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
2. Antragsteller/in und Kind müssen jeweils mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf gemeldet sein.
3. Der Anspruchsberechtigte erhält pro angeschafftem Ausstattungspaket einen Zuschuss von einem Drittel der Anschaffungskosten, maximal jedoch in Höhe von 48,00 Euro.
4. Die Gewährung eines Mehrwegwindel-Zuschusses schließt die Genehmigung von kostenlosen Windelsäcken aus und umgekehrt.