Landratsamt Schwandorf
Abfallwirtschaft
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
LRA SAD Stand 03-07-2018
Abfall_130_3
Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für an Inkontinenz leidende Personen
Antragsteller/in
Name
Anschrift
Vorname
Telefon
E-Mail
*
*
*
Diese Angaben sind freiwillig.
Hiermit beantrage ich gebührenfreie Windelsäcke für folgende inkontinente Person:
Name
Vorname
Anschrift
Die Inkontinenz wird mit beiliegender Bescheinigung nachgewiesen.
(s. Hinweis Nummer 2)
Die nachfolgenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bestätige, dass die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen.


Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Hinweise:
1. Förderfähig sind inkontinente pflegebedürftige Personen, die zu Hause in einem Privathaushalt gepflegt werden und dort mit Hauptwohnsitz (innerhalb des Landkreises Schwandorf) gemeldet sind. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftigen Personen selbst oder pflegende Angehörige.
2. Die Inkontinenz ist durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (s. Anlage), die nicht älter als zwei Wochen ist, unter Angabe der voraussichtlichen Zeitdauer nachzuweisen.
3. Ab Antragstellung (nicht rückwirkend) werden für an Inkontinenz leidende Personen, für die Dauer der bestätigten Inkontinenz, ein Restmüllsack pro Monat bzw. maximal zwölf Restmüllsäcke pro Jahr ausgegeben.
4. Eine Neubeantragung ist frühestens nach Ablauf von elf Monaten seit dem letzten Antrag möglich. Die Antragsvoraussetzungen sind dann erneut durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung zu belegen.





(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Windelsäcke zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e i. V. m. Abs. 3 DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie auf unserer Homepage unter dem Link https://www.landkreis-schwandorf/Quicknavigation/Datenschutz/ lesen. Alternativ erhalten Sie diese auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.




Anlage zum Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für Inkontinenzabfälle
LRA SAD Stand 03-07-2018
Abfall_130_3
Bestätigung des Hausarztes:
Ärztliche Bescheinigung
Als behandelnder Arzt bestätige ich, dass wegen Inkontinenz des Herrn / der Frau
, geboren am
,
Monaten
Inkontinenzabfälle in erheblichem Umfang anfallen.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes