Anzeige unbrauchbar gemachter Waffen -
Dekowaffen gem. § 37f. WaffG
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Telefon: 09431/471-282 oder 09431/471-909
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
Anzeige gem. § 37f. WaffG
zeigt hiermit den o.a. Sachverhalt für nachfolgend aufgeführte Waffe an:
Daten der deaktivierten Waffe (EU-Kat.: C):
Kaliber / Munitionsbezeichnung:
Jahr der Fertigstellung bzw.
Verbringung in den Geltungsbereich
(sofern bekannt):
Deaktivierungsbescheinigungsnummer:
Abhandenkommen festgestellt am:
Nr. der Deaktivierungsbescheinigung
Nr. der Deaktivierungsbescheinigung
Bescheinigung und Nachweise bitte in Kopie mit beifügen!!
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der waffenrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e), und f) und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO.
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Die erhobenen Daten werden an
- die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
- die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
- die Zentralstelle der Justiz und an das nationale Waffenregister weitergeleitet.
Hiermit bestätige ich den Erhalt dieser Information zur Datenverarbeitung: