Vorname (Bitte alle Vornamen angeben):
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Verlängerung eines Waffenscheins
Geburtsort (Gemeinde, Landkreis, Land):
Ununterbrochen in Deutschland wohnhaft:
Erstmals in Deutschland wohnhaft im Jahre:
Wohnungen in den letzten 5 Jahren (bitte Zeitraum, Anschrift, Gemeinde, Landkreis und Land angeben):
Wohnungen (aus Zweitwohnung) in anderen Ländern der Europäischen Union (bitte genaue Anschrift, Landkreis, Land):
Ich habe noch keine Waffenbesitzkarte; ein entsprechender Antrag liegt bei.
Ich bin bereits Inhaber einer Waffenbesitzkarte.
Ich will folgende Waffen führen:
vor dem Prüfungsausschuss des Landratsamtes / der
habe ich bereits abgelegt.
Das Zeugnis darüber liegt
dem Landratsamt bereits vor.
habe ich noch nicht abgelegt.
Versicherung:
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1 Million ¤ pauschal für Personen- und Sachschäden für den Gebrauch von Schusswaffen
habe ich nicht abgeschlossen.
habe ich abgeschlossen (Versicherungsnachweis beifügen!)
Soll der Waffenschein mit dem Zusatz ausgestellt werden, dass er auch für andere zuverlässige, sachkundige und körperlich geeignete Personen gilt, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses die Schusswaffe nach den Weisungen des Erlaubnisinhabers führen
(§ 8 Abs. 4 WaffG)?
ja (Wenn ja, für welche Person(en) - evtl. Beiblatt verwenden)
Zu welchem Zweck wollen Sie die Schusswaffe(n) führen?
Bitte legen Sie eingehend dar,
- warum Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben
gefährdet sind (konkrete Anhaltspunkte sind erforderlich),
- warum die Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern und
- warum erlaubnisfreie Schusswaffen nicht ausreichen
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer-Str. 80,92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der waffenrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei
Art. 6 Abs. 1Buchstabe a), c), e) und f) und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO
. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an
- die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
- die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
- die Zentralstelle der Justiz und- an das nationale Waffenregister weitergeleitet.
Hiermit bestätige ich den Erhalt dieser Information zur Datenverarbeitung:
Für welchen räumlichen Bereich soll der Waffenschein gelten?
Körperliche Mängel habe ich nicht. Ich bin voll geschäftsfähig und waffenrechtlich zuverlässig.
(Solche Mängel wären z.B. nicht korrigierbare Sehschwäche, Einäugigkeit, Nachtblindheit,
Hirnverletzungen, schwere Herz-Kreislaufstörungen, Anfallsleiden, Geisteskrankheiten, Taubheit, Schwerhörigkeit, Geistesschwäche, schwere Zuckerkrankheit, Amputationen, Lähmungen oder andere schwere Erkrankungen.
Die vorstehende Erklärung kann nicht abgegeben werden, weil
Unterschrift Antragsteller/in
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)