LRA SAD Stand 21-08-2019
Waffenrecht_130_1
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Antrag auf Neuerteilung / Verlängerung einer Erlaubnis
nach § 27 Sprengstoffgesetz
1. Angaben zur Person
Familienname
Geburtsname
Vornamen
Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort)
Geburtsdatum
Geburtsort
ununterbrochen in Deutschland wohnhaft seit
erstmals in Deutschland wohnhaft im Jahre
Telefonnummer (tagsüber erreichbar)
Staatsangehörigkeit
Wohnungen in den letzten fünf Jahren (Zeitraum, Anschrift, Gemeinde, Landkreis und Land angeben)
Besitzen Sie bereits eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis?
Ausstellungsbehörde und Ausstellungsjahr
Fachkunde nachgewiesen durch (bitte Belege beifügen)
2. Beantragte Mengen
kg
(genaue Bezeichnung)
Aufbewahrungsort
Art
Verwendung
Schwarzpulver
zum Schießen mit Vorderladerwaffen
Nitrocellulosepulver
zum Laden- / Wiederladen von Patronenhülsen
Telefon: 09431/471-282
Telefax: 09431/471-121
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
LRA SAD Stand 21-08-2019
Waffenrecht_130_1
genaue Beschreibung der Aufbewahrungsstätte
Besitzen Sie bereits eine Waffenbesitzkarte?
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Berechtigungs-Nr., Gültigkeitsdauer
Besitzen Sie bereits einen Jagdschein?
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Berechtigungs-Nr., Gültigkeitsdauer
3. Schießsportliche Vereinigung
Name und Anschrift der jeweiligen Vereinigung
4. Bemerkungen
5. Körperliche und geistige Mängel
(z. B. schwere Formen von Sehschwächen - Angabe der Dioptrie, links, rechts - Farbuntüchtigkeit; Nachtblindheit;  Einäugigkeit; Hirnverletzung; schwere Herz- und Kreislauferkrankungen; Zuckerkrankheit; Anfallsleiden; Geisteskrankheit; Alkohol -, Arzneimittel- oder Drogenmissbrauch; Schwerhörigkeit; Taubheit; Amputation; Lähmungen; usw.)
Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
LRA SAD Stand 21-08-2019
Waffenrecht_130_1
Interne Bearbeitungsvermerke
1. Persönliche Zuverlässigkeit liegt vor
2. Fachkunde nachgewiesen
3. Bedürfnis anerkannt
4. Erlaubnis § 27 SprengG erteilt / verlängert Nr.
gültig bis
NZ:
5. Im Verzeichnis eingetragen unter Nr.
6. Gebühr
7. Erlaubnis
8. Zum Akt
Empfangsbestätigung
Ort, Datum
Unterschrift des Empfängers
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der sprengstoffrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Die erhobenen Daten werden an
-die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
-die Polizei
-die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
-die Zentralstelle der Justiz und
-Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsicht
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
LRA SAD Stand 21-08-2019
Waffenrecht_130_1
Bezeichnung der schießsportlichen Vereinigung

Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Bescheinigung gemäß Ziffer 27.8.2 SprengVwV
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Erwerb / Umgang / Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
Name
Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift
ist aktives Mitglied unserer Schließsportvereinigung und nimmt seit
und erfolgreich am Übungs- und Wettkampfschießen des Vereins mit
regelmäßig
teil.
Es wird hiermit bescheinigt, dass bei der/dem Genannten ein berechtigtes persönliches Interesse am Erwerb, dem Umgang mit, sowie dem Verbringen von
zum Zweck der Teilnahme am Übungs- und Wettkampfschießen des Vereins besteht.
Die für die Waffen erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse (Ziff. 27.8.1 SprengVwV) liegen vor. Der/Die Antragsteller/in besitzt die für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und hat diese in einer entsprechenden Fachkundeprüfung nachgewiesen.
Ort, Datum
Unterschrift des Vereinsvorstandes
Vereinsstempel