Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Antrag auf Neuerteilung / Verlängerung einer Erlaubnis
nach § 27 Sprengstoffgesetz
Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort)
ununterbrochen in Deutschland wohnhaft seit
erstmals in Deutschland wohnhaft im Jahre
Telefonnummer (tagsüber erreichbar)
Wohnungen in den letzten fünf Jahren (Zeitraum, Anschrift, Gemeinde, Landkreis und Land angeben)
Besitzen Sie bereits eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis?
Ausstellungsbehörde und Ausstellungsjahr
Fachkunde nachgewiesen durch (bitte Belege beifügen)
zum Schießen mit Vorderladerwaffen
zum Laden- / Wiederladen von Patronenhülsen
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
genaue Beschreibung der Aufbewahrungsstätte
Besitzen Sie bereits eine Waffenbesitzkarte?
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Berechtigungs-Nr., Gültigkeitsdauer
Besitzen Sie bereits einen Jagdschein?
Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Berechtigungs-Nr., Gültigkeitsdauer
3. Schießsportliche Vereinigung
Name und Anschrift der jeweiligen Vereinigung
5. Körperliche und geistige Mängel
(z. B. schwere Formen von Sehschwächen - Angabe der Dioptrie, links, rechts - Farbuntüchtigkeit; Nachtblindheit; Einäugigkeit; Hirnverletzung; schwere Herz- und Kreislauferkrankungen; Zuckerkrankheit; Anfallsleiden; Geisteskrankheit; Alkohol -, Arzneimittel- oder Drogenmissbrauch; Schwerhörigkeit; Taubheit; Amputation; Lähmungen; usw.)
Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit.
Unterschrift des Antragstellers
Interne Bearbeitungsvermerke
1. Persönliche Zuverlässigkeit liegt vor
2. Fachkunde nachgewiesen
4. Erlaubnis § 27 SprengG erteilt / verlängert Nr.
5. Im Verzeichnis eingetragen unter Nr.
Unterschrift des Empfängers
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der sprengstoffrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) und Art. 9 Nr. 2 a) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an
-die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
-die Polizei
-die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
-die Zentralstelle der Justiz und
-Regierung der Oberpfalz - Gewerbeaufsicht
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Bezeichnung der schießsportlichen Vereinigung
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Bescheinigung gemäß Ziffer 27.8.2 SprengVwV
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Erwerb / Umgang / Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen
ist aktives Mitglied unserer Schließsportvereinigung und nimmt seit
und erfolgreich am Übungs- und Wettkampfschießen des Vereins mit
Es wird hiermit bescheinigt, dass bei der/dem Genannten ein berechtigtes persönliches Interesse am Erwerb, dem Umgang mit, sowie dem Verbringen von
zum Zweck der Teilnahme am Übungs- und Wettkampfschießen des Vereins besteht.
Die für die Waffen erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse (Ziff. 27.8.1 SprengVwV) liegen vor. Der/Die Antragsteller/in besitzt die für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und hat diese in einer entsprechenden Fachkundeprüfung nachgewiesen.
Unterschrift des Vereinsvorstandes