An

Landratsamt Schwandorf
A.4 - Christa Würstl
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Eingangsstempel der Behörde
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
- Bis spätestens 1. März  einzureichen! -
Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für das Jahr 2023
gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) gültig seit 1. Januar 2023 Az.: H2-5880-1-20
Anlage:
Übungsleiterlizenz(en)
A
Allgemeine Fördervoraussetzungen
1.
Rechtsfähigkeit
Der Verein / die Abteilung ist
im Vereinsregister beim Amtsgericht
im Verzeichnis der privilegierten Schützengesellschaften in Bayern unter der
unter Nr.
eingetragen.
2.
Satzung
Der Sitz des Vereins / der Abteilung befindet sich satzungemäß in Bayern.
Zweck des Vereins / der Abteilung ist satzungsgemäß die Pflege des Sports oder einer Sportart.
Seite 1 von 5
Vorsitzende(r):
Telefon / Ansprechpartner (tagsüber erreichbar):
E-Mail-Adresse:
Anschrift
Nr.:
Straße
PLZ/Ort
Verein/Abteilung:
(Ausschlussfrist)
LRA SAD Stand 10-01-2023
Sportfoerderung_101_17
Der Verein / die Abteilung ist
Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) - Mitglieds-Nr.:
Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) - Mitglieds-Nr.:
Mitglied des Oberpfälzer Schützenbundes (OSB) - Mitglieds-Nr.:
Mitglied des Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (BVS) - Mitglieds-Nr.:
3.
Jugendanteil/Beitragsaufkommen (5.2)
Beitragsaufkommen im Abrechnungsjahr:
Seite 2 von 5
a)   Ist-Aufkommen
(In das Ist- Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, deren Förderung beantragt wird, sowie Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeiten von Mitgliedern erzielt werden (z.B. Erlöse aus Altpapiersammlungen).
¤
b)   Ermittlung des Soll-Aufkommens nach Mindestbeitragssätzen
Mitgliederzahl zum 31.12.2022
Mindestbeitragssätze
¤
x 12,00  ¤
bis einschl. 13 Jahre
¤
x 25,00 ¤
bis einschl. 17 Jahre
¤
x 50,00 ¤
bis einschl. 26 Jahre
¤
x 50,00 ¤
über 26 Jahre ohne Behinderung
¤
Summe:
¤
davon 70 % =
Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zu Beginn des Jahres der Antragstellung die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10 % der Gesamtmit-
gliederzahl beträgt. Diese Voraussetzung entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.
**
Tatsächliche Beitragseinnahmen zum 31.12.2022
zuzügl. Spenden
(soweit vorhanden)
¤
Summe Ist-Aufkommen:
¤
=
=
=
=
Sollaufkommen
(nur Mitglieder, die beim BLSV, BSSB, BVS oder OSB gemeldet sind!)
über 26 Jahre mit Behinderung*
x 50,00 ¤
=
¤
Begründung für das Zurückbleiben:
Jugendarbeit**
a)   Zweck des Vereins/der Abteilung ist die Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports:
ja
nein - falls nein, bitte weiter zu b)
b)   Gesamtmitgliederzahl:
Davon Zahl aller Mitglieder bis zum Alter von einschl. 26 Jahren:
in %
Bitte eine Begründung angeben, wenn das Tatsächliche-Beitragsaufkommen unter dem Jahres-Sollaufkommen bleibt, aber wenigstens 70% davon erreicht

4.
Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit
Der Verein / die Abteilung ist vom  Finanzamt
durch Bescheinigung vom
Nr.
als gemeinnützig anerkannt.
5.
Finanzielle Verhältnisse
5.1
Der Verein / die Abteilung hat geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse. Über die Einnahmen und Ausgaben wird ordnungsgemäß Buch geführt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Rechnungslegung mittels Jahresrechnung. Rechnungsprüfungen finden regelmäßig statt.
Der Verein / die Abteilung ist damit einverstanden, dass die Antragsunterlagen, die Nachweise über die Mitgliederzahlen und die gesamten Buchführungsunterlagen des Vereins durch einen Beauftragten der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. der zuständigen Regierung bzw. des Bayerischen Obersten  Rechnungshofes geprüft werden. Auf Anforderung werden weitere Unterlagen vorgelegt.
LRA SAD Stand 10-01-2023
Sportfoerderung_101_17
Bitte tragen Sie hier nur die Zahl der Erwachsenen Mitglieder mit Behinderung ein, da diese für die 10-fach Gewichtung benötigt wird. Mitglieder mit Behinderung unter 26 Jahren erfassen Sie direkt bei der jeweiligen Altersklassen. Die Mitglieder mit Behinderung müssen zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer entsprechenden Dachorganisation (z.B. BVS) gemeldet sein.
*
Seite 3 von 5
LRA SAD Stand 10-01-2023
Sportfoerderung_101_17
B.
Ausgebildete Übungsleiter, die im Sportbetrieb eingesetzt wurden:
Lfd.
Nr.
Ausweis-Nr.
Übungsleiter
Gültig bis
Lizenzart
Hinweis: Hinsichtlich der Einreichung von Übungsleiterlizenzen bitten wir die Ausführungen des Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration zu beachten. Wir bitten um eine alphabetische Auflistung der Lizenzen in der untenstehenden Tabelle.

*) Wählen Sie bitte die entsprechende Lizenzart aus der Liste aus.

Seite 4 von 5
Übungsleiter in weiteren Vereinen
Die nachfolgenden Übungsleiter waren neben dem o. g. Verein noch in den nachfolgenden Vereinen tätig:
Lfd.
Nr.
Ausweis-Nr.
Übungsleiter
Fremdverein
C.
Datenschutzhinweise gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen möchten wir Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung [EU] 2016/679) zur Erhebung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Vereinspauschale des Freistaates Bayern mitteilen:
Zu Art. 13 Abs. 1a) und b) DSGVO: Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen der Beantragung von Zuwendungen zur Förderung des außerschulen Sports des Freistaates Bayern  hier Vereinspauschale - und mithin Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung ist die für die Antragstellerin/den Antragsteller zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid bzw. wird Ihnen durch Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde mitgeteilt.

Zu Art. 13 Abs. 1c) DSGVO: Die Erhebung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Zuwendungsantrag nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien - SportFöR) entscheiden zu können (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. Buchst. B Nr. 5.1 SportFöR).

Zu Art. 13 Abs. 1e) DSGVO: Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich bei der zuständigen Stelle der Kreisverwaltungsbehörde weiterverarbeitet. Neben den personenbezogenen Daten des Vereinsvorstandes werden zusätzlich Ausweis-Nummer, Lizenzart (Voll oder Zusatzlizenz) Name und Geburtsdatum des jeweiligen Übungsleiters gespeichert. Soweit bei Berücksichtigung einer Lizenzaufteilung zwischen zwei Vereinen unterschiedliche Kreisverwaltungsbehörden örtlich zuständig sind werden zur Prüfung der Lizenzteilung der Name sowie die Ausweisnummer des Übungsleiters zwischen den Kreisverwaltungsbehörden abgeglichen.

Die im Rahmen des Antrags ermittelten Mitgliedereinheiten (ME) werden zusammen mit dem Vereinsnamen an die zuständigen Regierungen weitergeleitet (Buchst. B Nr. 6.1 SportFöR). Für die Auszahlung der gewährten Fördermittel wird der Vereinsname zusammen mit den notwen anonymisiert soweit nach Ablauf dieses Zeitraumes keine Zuordnung des Übungsleiters zu einem Verein mehr erfolgt.endigen Bankdaten an die Auszahlungsstelle (zuständige Staatsoberkasse bzw. Bankinstitut) weitergeleitet.

Zu Art. 13 Abs. 2a) DSGVO: Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Zuwendungsverfahrens und längstens bis zu 5 Jahre gespeichert. Spätestens nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Löschung der Daten. Übungsleiterdaten werden im zugrundeliegenden Softwareprogramm bereits nach Ablauf von 4 Jahren anonymisiert soweit nach Ablauf dieses Zeitraumes keine Zuordnung des Übungsleiters zu einem Verein mehr erfolgt.

LRA SAD Stand 10-01-2023
Sportfoerderung_101_17
D.
Schlusserklärung
Die Richtigkeit der in diesem Antrag gemachten Angaben wird hiermit bestätigt. (Der Verein erklärt, dass nur Übungsleiterlizenzen vorgelegt wurden, die seit dem 1. März 2022 im Übungsbetrieb des Vereins eingesetzt wurden.)

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Verein uneingeschränkt gemeinnützig. Sollte die Gemein-
nützigkeit durch das Finanzamt aberkannt werden, wird der Verein die Bewilligungsstelle hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Es ist bekannt, dass falsche Angaben oder die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt eine Rückerstattungspflicht bezogener Leistungen einschließlich Verzinsung zur Folge haben kann. Dem Unterzeichner ist außerdem bekannt, dass falsche Angaben u. U. den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Mit einer Aufrechnung von Forderungen des Freistaats Bayern aus solchen Rückzahlungsansprüchen gegen eine später gewährte Vereinspauschale ist der Verein einverstanden.
Die Zuwendung soll auf das folgende Konto des Vereins überwiesen werden:
IBAN:
(Datum)
Unterschrift - Vereinsvorsitzender
Seite 5 von 5
LRA SAD Stand 10-01-2023
Sportfoerderung_101_17
Zu Art. 13 Abs. 2b) DSGVO: Die Antragstellerin/der Antragsteller sowie die/der betroffene Übungsleiterin/der Übungsleiter hat gegenüber der für sie/ihn zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Recht auf Auskunft über die sie/ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit.

Zu Art. 13 Abs. 2d) DSGVO: Der Antragstellerin/dem Antragsteller sowie der Übungsleiterin/dem Übungsleiter steht ein Beschwerderecht bei den jeweils für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden zu (z.B. dem Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz).

Zu Art. 13 Abs. 2e) DSGVO: Sollte die Antragstellerin/der Antragsteller bzw. die Übungsleiterin/der Übungsleiter notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen, kann ein Anspruch auf die Vereinspauschale des Freistaates Bayern nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen auch keine Zuwendung nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern erfolgen kann.

Mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Antragsverfahrens zur Vereinspauschale bin ich einverstanden. Die ausführlichen Datenschutzhinweise im Abschnitt C des Antrags habe ich Zur Kenntnis genommen.