LRA SAD Stand 24-11-2020
Sozialhilfe_110_2

Von der Antragstellerin / vom Antragsteller auszufüllen

Angaben zur Schülerin / zum Schüler

Name
Geburtsdatum
Klasse / Gruppe
Name und Anschrift der besuchten Schule
Anlage C 1
zum Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen
Bestätigung des Antragstellers zum Lernförderbedarf
Der Nachweis des Lernförderbedarfs soll über das Zwischenzeugnis geführt werden. Es enthält einen Vermerk über die Versetzungsgefährdung als Bestätigung des Lernförderbedarfs in den versetzungsrelevanten Schulfächern mit den Noten 5 oder 6.
Ich werde das Zwischenzeugnis nicht selbst beibringen. Ich möchte, dass das zuständige Jobcenter / die zuständige Kommune das Zwischenzeugnis selbst bei der Schule anfordert.
Der Nachweis des Lernförderbedarfs soll über eine gesonderte Bestätigung der Schule zum Lernförderbedarf (z. B. Anlage C 2) geführt werden.
Ich möchte, dass das zuständige Jobcenter / die zuständige Kommune die gesonderte Bestätigung des Lernförderbedarfs (z. B. Anlage C 2) selbst bei der Schule anfordert.
Ich werde die gesonderte Bescheinigung der Schule (z. B. Anlage C 2) selbst beibringen.
Ich weise den Bedarf auf andere Weise nach (z. B. Lerntherapeuten, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten u. ä.) (bitte eintragen):
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Ort, Datum
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Vorname
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Für Antragsteller bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a, c und e DSGV, § 60 SGB I, §§ 67 ff. SGB X, § 6b BKGG i. V. m.
§§ 28 ff. SGB II, § 7a BKGG, §§ 117 bis 129 SGB XII, Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV),
§ 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1b und § 93b Abgabenordnung (AO), § 9 Abs. 3 bis 5 AsylbLG, §12 AsylbLG.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Schwandorf, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Für Antragsteller bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf, Wackersdorfer Str. 4, 92421 Schwandorf, Jobcenter-LK-Schwandorf.Datenschutz@jobcenter-ge.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c DSGV in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X,  §§ 28 ff. SGB II sowie spezialgesetzliche Regelungen.
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