An die Kreisverwaltungsbehörde
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Antrag auf Zulassung von Schalldämpfern zur Jagdausübung aus Gründen des Gesundheitsschutzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Inhaber eines Jahresjagdscheins beantrage ich aus Gründen des persönlichen Gesundheitsschutzes die Zulassung zur Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen in Bayern gemäß Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 BayJG (IMS IE-2131.18-38 vom 04.08.2015 und LMS F8-7946-1/149 vom 07.08.2015).
Mit freundlichen Grüßen
Ausgestellt bzw. verlängert am
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs des Art. 29 Abs. 3 Nr. 2 Bayer. Jagdgesetz die Voraussetzungen für Ihren Antrag zur Erteilung einer Ausnahme zur Verwendung eines Schalldämpfers prüfen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a), c), e) und f) DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihrer Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Hiermit bestätige ich den Erhalt dieses Informationsschreibens zur Datenverarbeitung:
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