LRA SAD Stand 05-05-2021
Abfall_120_4
Landratsamt Schwandorf
Abfallwirtschaft
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke für Kleinkinder
Antragsteller/in
Name
Anschrift
Vorname
Telefon
E-Mail
*
*
*
Diese Angaben sind freiwillig.
Hiermit beantrage ich gebührenfreie Windelsäcke für folgendes Kind:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Eine Kopie der Geburtsurkunde ist beigefügt.
Ich bestätige hiermit, dass oben genanntes Kind in meinem Haushalt lebt und von mir betreut wird.
Die nachfolgenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich bestätige, dass die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen.

Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
Hinweise:
1. Für Kinder, die ab dem 1. März 2021 geboren sind, erhalten die Eltern zusammen mit einem Willkommenspaket der Koordinierungsstelle frühe Kindheit (KoKi) von Amts wegen einen Gutschein für 12 Windelsäcke (ohne Antrag).
2. Eine Antragstellung mit diesem Formblatt erfolgt NUR mehr dann, wenn das Kind vor dem 1. März 2021 geboren ist oder die Erziehungs-/Sorgeberechtigten später mit ihrem Kleinkind ihren Wohnsitz im Landkreis Schwandorf nehmen.
3. Hat das Kind zum Zeitpunkt des Antragseingangs das zweite Lebensmonat vollendet, erfolgt die Bewilligung von Windelsäcken anteilig.
4. Antragsteller/in und Kind müssen jeweils mit Hauptwohnsitz im Landkreis Schwandorf gemeldet sein.




(Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Windelsäcke zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.