auf Zuteilung eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung
gemäß § 16 Abs. 3 FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung)
für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
Telefon (tagsüber erreichbar!)
Begründung, warum das Dauerkennzeichen benötigt wird:
An
Landratsamt Schwandorf
- Zulassungsstelle -
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Benötigte Kennzeichengröße