zur thermischen Nutzung entnommenen Grundwassers (Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 BayWG)
Telefon (tagsüber erreichbar! - Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)
Name, Vorname (des Sachverständigen)
An
Landratsamt Schwandorf
Team Wasserrecht und Bodenschutz
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Beschreibung des Vorhabens:
Entnahme von oberflächennahem Grundwasser für thermische Nutzungen (bis einschließlich 50 kJ/s) und Wiedereinleiten des abgekühlten und in seiner Beschaffenheit nicht weiter veränderten Wassers in das oberflächennahe Grundwasser
Für das genannte Vorhabens wird eine beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) beantragt.
Der nachstehend aufgeführte anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft
hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Anlage erstellt.
Das Gutachten liegt diesem Antrag bei.
Es ist beabsichtigt, die Anlage entsprechend dem Gutachen des privaten Sachverständigen zu errichten und zu betreiben.
Hinweis gem. Art. 15 Bayer. Datenschutzgesetz:
Die Datenerhebung erfolgt auf Grund Art. 70 BayWG.
Einbringen von Stoffen in das oberflächennahe, nicht gespannte Grundwasser für thermische Nutzungen bis einschließlich 50 kJ/s