zur Abwasserbeseitigung für Kleinkläranlagen(Art. 70 BayWG)
Telefon (tagsüber erreichbar! - Angabe freiwillig)
E-Mail (Angabe freiwillig)
Name, Vorname (des Sachverständigen)
An
Landratsamt Schwandorf
Team Wasserrecht und Bodenschutz
Postfach 15 49
92406 Schwandorf
Beschreibung des Vorhabens:
Neubau einer Abwasseranlage
Nachrüstung einer Abwasseranlage
mit biologischer Nachreinigungsstufe
Gutachten zur Abwasserbeseitigung (3-fach)
ohne biologische Nachreinigungsstufe
mit biologischer Nachreinigungsstufe
Für die Abwasserbeseitigung des genannten Vorhabens wird eine beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) beantragt.
Der nachstehend aufgeführte anerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft
hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage erstellt. Das Gutachten, in dem die Abwasserbeseitigung genau beschrieben ist, liegt diesem Antrag bei.
Es ist beabsichtigt, die Abwasserbeseitigungsanlage entsprechend dem Gutachen des privaten Sachverständigen zu errichten und zu betreiben.
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag gemäß § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist § 8 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 70 BayWG und Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e DSGVO. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.