Um Terminvereinbarung wird gebeten !!!
den Erwerb von Schusswaffen (§ 10 WaffG)
das Überlassen von Schusswaffen ( 34 WaffG)
letzte bekannte Anschrift:
Waffenart (Revolver, ... etc.)
Datum des
Erwerbs/Überlassens
Die mit 1) gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.
Ich habe folgende Schusswaffen
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der waffenrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei
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Die erhobenen Daten werden an
- die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
- die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
- die Zentralstelle der Justiz und
- an das nationale Waffenregister weitergeleitet.
Hiermit bestätige ich den Erhalt dieser Information zur Datenverarbeitung:
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
Haben/Hatten Sie körperliche und geistige Mängel?
Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit.
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Erwerbs/Überlassens
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