Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz (WaffG)
zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen (§ 10 Abs. 1 WaffG.)
Waffenbesitzkarte "gelb" für Sportschützen
Waffenbesitzkarte als Waffensammler oder -sachverständiger
Munitionserwerbsberechtigung
(§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG)
(§ 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG)
Angaben zur Person des Antragstellers:
Letzte bekannte Anschrift
Seit wann ununterbrochen in der BRD wohnhaft?
Wohnungen in den letzten 5 Jahren (Jahr, Gemeinde, Landkreis, Land)
Tagsüber telefonisch erreichbar unter:
Erstmals im Gebiet der BRD wohnhaft im Jahre
Vor- und Familien- (Geburts) Name des Ehepartners
Vor- und Familien- (Geburts-) Name der Eltern (falls Antragsteller minderjährig)
Personalien des Antragstellers nachgewiesen durch Reisepass / Bundespersonalausweis
bereits nachstehende waffenrechtliche Erlaubnis
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 4.1
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
E-Mail: waffenrecht@lra-sad.de
Voreintrag in eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer Schusswaffe
Übernahme aufgrund Erbfolge
Bedürfnisbescheinigung des Schießsportverbandes liegt bei
(Zu welchem Zweck wollen Sie die Schusswaffe(n) erwerben? Ausführliche Begründung ist unbedingt notwendig! Ggf. Beiblatt benützen!)
Wie wollen Sie die Schusswaffe / Munition sicher aufbewahren?
(Ggf. Nachweis beilegen; § 36 Abs. 3 WaffG)
Haben Sie bereits eine Sachkundeprüfung abgelegt?
(Nachweis im Original beilegen!)
vor dem Prüfungsausschuss:
Auf welche Weise haben Sie die Handhabung der Waffe erlernt?
Körperliche und geistige Mängel
z. B. schwere Formen von Sehschwächen (Angabe der Dioptrie, links, rechts), Farbuntüchtigkeit, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Hirnverletzung, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenmissbrauch, Schwerhörigkeit, Taubheit, Amputation, Lähmungen usw. habe ich bzw. hatte ich
Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit
Unterschrift des Antragstellers
Die mit 1) gekennzeichneten Angaben sind freiwillig.
Welche Art von Waffen / Munition wollen Sie erwerben / haben Sie erworben:
Art der Waffe
(z. B. Büchse, Flinte, Pistole)
Datum, Name,
Anschrift des Überlassers
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Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um im Rahmen des Vollzugs der waffenrechtlichen Vorschriften die notwendigen Angaben für die weitere Bearbeitung und Entscheidung Ihres Antrages zu erhalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist dabei
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. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Die erhobenen Daten werden an
- die zuständige örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde)
- die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft
- die Zentralstelle der Justiz und
- an das nationale Waffenregister weitergeleitet.
Hiermit bestätige ich den Erhalt dieses Informationsschreibens zur Datenverarbeitung:
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
WBK erteilt / Erwerbsberechtigung eingetragen in Erlaubnis Nr.