Meldung
nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene
Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Bei Änderung der Daten hat unverzüglich eine Änderungsmeldung zu erfolgen.
Art der Meldung
Kontaktdaten des Lebensmittelunternehmers
Name
Vorname
PLZ
Ort
Straße, Hausnummer
Telefon (mit Vorwahl)
Mobiltelefon
Fax (mit Vorwahl)
E-Mail-Adresse
Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte (soweit abweichend von den Kontaktdaten)
Name
PLZ
Ort
Straße, Hausnummer
Betriebsart / Tätigkeit
Angaben zum Produktsortiment
Ich bestätige die Angaben der Meldung mit meiner Unterschrift.
Ort, Datum
Unterschrift Lebensmittelunternehmer
LRA SAD Stand 27-08-2018
Veterinär_140_4
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Lebensmittelunternehmen zum Zweck der Lebensmittelüberwachung zu erfassen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das Lebensmittelrecht. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.