Eigenkapitalbescheinigung
nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
zum Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Ansprechpartner im Landratsamt:
Günter Schwarz
Telefon: 09431/471-166
Telefax: 09431/471-134
E-mail: guenter.schwarz@landkreis-schwandorf.de
über folgendes Eigenkapital:
(Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts)
2. Rücklagen für eigene Anteile
3. satzungsgemäße Rücklagen
IV. Gewinnvortrag / Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt.
Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich / haben wir uns überzeugt.