Eigenkapitalbescheinigung
nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
zum Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
LRA SAD Stand 15-05-2018
Verkehr_171_4
Das Unternehmen
Ansprechpartner im Landratsamt:

Günter Schwarz

Telefon: 09431/471-166
Telefax: 09431/471-134
E-mail: guenter.schwarz@landkreis-schwandorf.de

über folgendes Eigenkapital:
I.        Kapital
III.      Gewinnrücklagen
1.   gesetzliche Rücklagen
Ort, Datum
(Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts)
(Anlage 1)
verfügt am Stichtag
II.       Kapitalrücklagen
2.   Rücklagen für eigene Anteile
3.   satzungsgemäße Rücklagen
4.   andere Rücklagen
IV.      Gewinnvortrag / Verlustvortrag
V.       Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Eigenkapital
Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt.
Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich / haben wir uns überzeugt.