Landratsamt Schwandorf
Verkehrswesen
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
nach § 29 Abs. 2 StVO
und
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
nach § 45 StVO
Unterschrift des verantwortlichen Antragstellers
Hiermit erkläre/n wir/ich, den Bund, die Länder, die Landkreise von sämtlichen Ersatzansprüchen freizustellen.
Weiterhin versichern wir, dass zuverlässige Ordner in ausreichender Zahl für die Sicherheit der Wallfahrer teilnehmen. Eventuelle notwendige Verkehrsperrungen werden 4 Wochen vor Beginn der Wallfahrt mit der örtlichen Polizeidienststelle abgesprochen.
Geplante Wegstrecke mit Zwischenstationen
(Datum, Uhrzeit)
Voaussichtliche Teilnehmerzahl
Verantwortliche Person(en) mit
Anschrift und Telefonummer;
Aufsichtsführender bei der
Veranstaltung (Name, Ruf-
nummer Festnetz/Mobil)
Es wurde eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung
mit folgender Deckungssumme abgeschlossen:
Bitte beachten Sie das nachstehende Merkblatt für Fußwallfahrten und polizeiliche Bitten an die Pilgerführer!