Landratsamt Schwandorf 
       
Verkehrswesen 
       
Wackersdorfer Str. 80 
       
92421 Schwandorf 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        nach § 29 Abs. 2 StVO 
       
und 
       
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung 
       
nach § 45 StVO 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Unterschrift des verantwortlichen Antragstellers 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Hiermit erkläre/n wir/ich, den Bund, die Länder, die Landkreise von sämtlichen Ersatzansprüchen freizustellen. 
       
Weiterhin versichern wir, dass zuverlässige Ordner in ausreichender Zahl für die Sicherheit der Wallfahrer teilnehmen. Eventuelle notwendige Verkehrsperrungen werden 4 Wochen vor Beginn der Wallfahrt mit der örtlichen Polizeidienststelle abgesprochen. 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Geplante Wegstrecke mit Zwischenstationen 
       
(Datum, Uhrzeit) 
      
 
       
      
      
      
        Voaussichtliche Teilnehmerzahl 
      
 
       
      
      
      
        Verantwortliche Person(en) mit 
       
Anschrift und Telefonummer; 
       
Aufsichtsführender bei der 
       
Veranstaltung (Name, Ruf- 
       
nummer Festnetz/Mobil) 
      
 
       
      
      
      
      
      
        Es wurde eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung 
       
mit folgender Deckungssumme abgeschlossen: 
      
 
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
        Bitte beachten Sie das nachstehende Merkblatt für Fußwallfahrten und polizeiliche Bitten an die Pilgerführer!