Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Name und Anschrift des Veranstalters
Landratsamt Schwandorf
Verkehrswesen
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
gemäß §§ 29 Abs. 2 / 44 Abs. 1 u. 3 StVO
für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund
I. Zur Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Vekehrsgrund beantragen wir
Zahl der vorauss. teilnehmenden Personen
Unterschrift des verantwortlichen Antragstellers
Streckenverlauf (Streckenbezeichnung) / Flächen, auf der der öffentliche Verkehrsgrund in Anspruch genommen wird / Lageplan mit Streckenplan beilegen
Der Veranstalter erklärt hiermit, den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizuststellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflicht-
bestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten.
Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen,die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Ver-
anstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benützenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen.
Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.
II. Stellungnahme des Straßenbaulastträgers
III. Stellungnahme der Polizei
IV. Stellungnahme der Gemeinde
Die Stadt/der Markt/die Gemeinde
verpflichtet sich, die für die beantragte Veranstaltung
erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zu beschaffen, anzubringen, zu unterhalten und zu entfernen.
Die Stadt/der Markt/die Gemeinde
erklärt ihr Einvernehmen hinsichtlich der Absicherung der
Veranstaltung durch die Feuerwehr. Art. 7 a des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl S. 220) wird entsprochen.
Landratsamt Schwandorf
Untere Straßenverkehrsbehörde
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Name und Anschrift des Veranstalters
Bezeichnung der Veranstaltung
Hinsichtlich der von mir/uns beantragten Veranstaltung
1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfern- straßengesetzes (FStrG) bzw. dem Art. 18 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) darstellt und ich als Erlaubnisinhaber alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich, diese zu erstatten.
4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs- ordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen lediglich um Mindestversicherungssummen handelt. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.
Name in Druckschrift oder Stempel