Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zusatzformular D

Von der Antragstellerin / vom Antragsteller auszufüllen

Angaben zur Schülerin / zum Schüler / zum Kind

Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
LRA SAD Stand 23-11-2020
Sozialhilfe_104_5

Zusatzangaben zu Teilhabeleistungen

Leistungen müssen grundsätzlich mit den Leistungsanbietern abgerechnet werden. Eine Erstattung an die Leistungsberechtigten ist möglich (z. B. bei Vereinsbeiträgen).
Wichtige Hinweise:

Angaben zu den Aktivitäten, für die Leistungen beantragt werden

1. Aktivität

(kurze Beschreibung)

Name und Anschrift des Leistungsanbieters/
Vereins
Ansprechpartner/in
Name
Telefonnummer
Datum  bzw.
Zeitraum der Aktivität
am
vom
bis
Kosten
(bitte Nachweis beifügen)
Betrag/Euro
Personen.
Bankverbindung des
Leistungsanbieters/
Vereins
Name des Geldinstituts
Kontoinhaber/in
IBAN
BIC

2. Aktivität

(kurze Beschreibung)

Name und Anschrift des
Leistungsanbieters/
Vereins
Ansprechpartner/in
Name
Telefonnummer
Datum  bzw.
Zeitraum der Aktivität
am
vom
bis
Kosten
(bitte Nachweis beifügen)
Betrag/Euro
Personen.
Bankverbindung des
Leistungsanbieters/
Vereins
Name des Geldinstituts
Kontoinhaber/in
IBAN
BIC
Ort/Datum
Unterschrift Antragsteller/in
Falls die Leistungen nicht ausreichen, um alle Kosten übernehmen zu können, bitte ich vorrangig die
zu berücksichtigen.
¤ wurde von mir verauslagt. Ich bitte um Erstattung auf
LRA SAD Stand 23-11-2020
Sozialhilfe_104_5
mein Konto.
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für Antragsteller bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a, c und e DSGV, § 60 SGB I, §§ 67 ff. SGB X, § 6b BKGG i. V. m.
§§ 28 ff. SGB II, § 7a BKGG, §§ 117 bis 129 SGB XII, Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV),
§ 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1b und § 93b Abgabenordnung (AO), § 9 Abs. 3 bis 5 AsylbLG, §12 AsylbLG.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Schwandorf, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Für Antragsteller bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf, Wackersdorfer Str. 4, 92421 Schwandorf, Jobcenter-LK-Schwandorf.Datenschutz@jobcenter-ge.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c DSGV in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X,  §§ 28 ff. SGB II sowie spezialgesetzliche Regelungen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Jobcenters, den Sie ebenfalls unter der o.g. E-Mail erreichen können.