Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zusatzformular A
Von der Person, die Leistungen geltend macht, auszufüllen!
Angaben zur Schülerin / zum Schüler / zum Kind
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Bestätigung für Ausflüge / mehrtägige (Klassen-)Fahrten
Bitte ausfüllen, wenn kein Elternbrief oder kein Zahlungsnachweis vorhanden ist
Angaben zur Veranstaltung
der schulrechtlichen Bestimmungen)
Es entstehen folgende unmittelbar von der Schule / Kindertageseinrichtung veranlasste Aufwendungen (ohne Taschengelder, persönliche Ausrüstungsgegenstände):
Ziel des Ausflugs / der Fahrt
¤ wurde von mir verauslagt.
Ich bitte um Erstattung auf mein Konto.
Bestätigung der Schule / Kindertageseinrichtung
- Die o. g. Angaben werden bestätigt.
- Anderweitige Zuschüsse / Beihilfen zu der Veranstaltung werden
nicht
gewährt.
- Bei mehrtägiger Klassenfahrt: Es handelt sich um eine mehrtägige Klassenfahrt im Rahmen
der schulrechtlichen Bestimmungen.
eingesammelt und ist der Antragstellerin/dem Antragsteller zu erstatten.
Von der Schule / Kindertageseinrichtung auszufüllen
Stempel der Schule/Kindertageseinrichtung
fällig und auf nachstehendes Konto zu
Ansprechpartner/in für Rückfragen
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Für Antragsteller bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a, c und e DSGV, § 60 SGB I, §§ 67 ff. SGB X, § 6b BKGG i. V. m.
§§ 28 ff. SGB II, § 7a BKGG, §§ 117 bis 129 SGB XII, Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV),
§ 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1b und § 93b Abgabenordnung (AO), § 9 Abs. 3 bis 5 AsylbLG, §12 AsylbLG.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Schwandorf, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.
Für Antragsteller bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf, Wackersdorfer Str. 4, 92421 Schwandorf, Jobcenter-LK-Schwandorf.Datenschutz@jobcenter-ge.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c DSGV in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X, §§ 28 ff. SGB II sowie spezialgesetzliche Regelungen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Jobcenters, den Sie ebenfalls unter der o.g. E-Mail
erreichen können.