Landratsamt Schwandorf
- Schülerbeförderung -
Informationen zur Schulwegkostenerstattung
Für SchülerInnen ab der 11. Jahrgangsstufe im Vollzeitunterricht 
und BerufsschülerInnen im Vollzeit- und Teilzeitunterricht
Beim Lösen der Fahrscheine (günstigste Tarife) beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
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Ermäßigungen
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Bahn AG:
Mit der BahnCard sind Einzelfahrten zum ermäßigten Preis möglich (auch Privatfahrten).
Das Landratsamt rechnet die Kosten der BahnCard bei der Kostenerstattung an. Nähere
Tarifauskünfte bzw. die genauen Bedingungen zu den BahnCards erfahren Sie an den
Fahrkartenschaltern der Bahn AG bzw. unter www.bahn.de
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Alle Unternehmen im TON (Tarif Oberpfalz Nord - siehe auch www.ton-tarif.de) und RVV
Regensburg
Einzelfahrschein
bei allen Unternehmen im TON, Bahn und RVV 
Sechserkarte/
bei allen Unternehmen im TON
Zehnerkarte
Streifen-Ticket
bei RVV Regensburg (im Vorverkauf bei Verkaufsstellen) 
Schülerwochen-/ 
bei allen Unternehmen im TON, Bahn und RVV
monatskarten
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Zeitkarten, wie das Jahres-Abo der Bahn AG, das RVV 365 ¤-Schüler-Ticket,
ÖPNV-Monats- und Wochenkarten für SchülerInnen eignen sich zum Besuch des ganz-
jährigen Vollzeitunterrichts.
Fehlende oder verlorene Fahrscheine können nicht angerechnet werden; 
gleiches gilt für „überzahlte“ Fahrkarten wegen nicht ausgenutzter Schülerermäßigungen.
Menschen mit Behinderung
SchülerInnen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G, H im Ausweis) können alle öffentlichen Verkehrsmittel (Zug und Bus) in einem Umkreis von 50 km um den Wohnort des Freifahrtberechtigten kostenlos in Anspruch nehmen, wenn sie sich eine Wertmarke beim Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz (Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg, Telefon: 0941/780900) besorgen. Die Gebühr der Wertmarke wird durch das Landratsamt ersetzt (80,00 ¤ für ein Jahr).






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Sehr geehrte/r SchülerIn, sehr geehrte Eltern,

das Landratsamt erstattet rückwirkend die verauslagten Schulwegkosten zur nächstgelegenen Schule grundsätzlich am Ende eines Schuljahres. Dazu sind alle über das Schuljahr gelösten Fahrscheine in zeitlicher Reihenfolge im "Antrag auf Fahrtkostenerstattung" (im Internet unter www.landkreis-schwandorf.de > Formulare > Schülerbeförderung abrufbar bzw. online ausfüllbar) einzukleben.
Stand: 21-02-2024
Schulweg-150-13
Jahreskarte
bei RVV 365 ¤ Ticket
Nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges muss eine Familie im Schuljahr
bis zu 490,00 ¤ (ab 1. August 2023) Schulwegkosten selbst tragen. Bei Erstattungsanträgen
von zwei Geschwistern je 245  ¤ pro Antrag. Erstattet werden somit nur die übersteigen-
den Kosten ab insgesamt 490,00 ¤.
Diese Eigenbeteiligung entfällt für
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Familien mit Kindergeldbezug für drei oder mehr Kinder
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Bezieher von Leistungen nach SGB XII oder ALG II oder Sozialgeld nach dem SGB II.
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Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen G oder H im Schwerbehindertenausweis.
Ist ein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden, muss der Schulweg grundsätzlich mit dem ÖPNV
zurückgelegt werden. Wer trotzdem ein Privat-Kfz einsetzt, kann dafür keinerlei Kostenersatz
erhalten – auch nicht bis zur Höhe der günstigsten ÖPNV-Schülertarife (Vorgaben des Nahver-
kehrsplanes und des entsprechenden Kreistagsbeschlusses).
Eine Kfz-Kostenerstattung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zur Höhe der
ÖPNV-Tarife berücksichtigt werden, wenn der Kfz-Einsatz zum Schuljahresbeginn beim Land-
ratsamt beantragt und ausreichend begründet worden ist. Der entsprechende Antrag kann unter
www.landkreis-schwandorf.de
> Formulare > Schülerbeförderung online ausgefüllt und ausge-
druckt werden.
Für sogenannte Reststrecken von mehr als 3,0 Kilometer einfacher Entfernung bis zur nächst-
gelegenen ÖPNV-Haltestelle wird eine Wegstreckenentschädigung für Kraftfahrzeuge in Höhe
von 0,25 ¤
und für Motorräder/Motorroller in Höhe von 0,12 ¤ je Kilometer nach der Wegstre-
ckenentschädigungsverordnung (WegstrV) gewährt.
Dieses Blatt soll lediglich einen kurzen Überblick über die Schülerbeförderung bieten und  be-
gründet keine Rechtsansprüche. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter:
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Telefon: 09431/471-302
Telefax: 09431/471-306
E-mail:
sabine.badura@landkreis-schwandorf.de oder
auch im Sekretariat Ihrer Schule.
Alle für die Schülerbeförderung relevanten Anträge finden Sie unter 
www.landkreis-schwandorf.de
 > Formulare > Schülerbeförderung!
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Familienbelastungsgrenze: 320,00 ¤ bzw. 490,00 ¤ bei 2 Schülern mit Erstattungsanspruch in einer Familie im Schuljahr
Die entsprechenden Nachweise (Kindergeldbescheid oder Kontoauszug vom August des Jahres, in dem die Schule begonnen hat, Schwerbehindertenausweis in Kopie) sind dem Erstattungsantrag beizufügen.
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Privat-Kfz-Nutzer (Pkw, Krad, Moped, Mofa und Fahrgemeinschaften)
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Antragsfrist
Der von der Schule bestätigte Antrag auf Fahrkostenerstattung ist bis spätestens 31. Oktober (gesetzliche Ausschlussfrist) des vorangegangenen Schuljahres an das Landratsamt Schwandorf einzureichen.
Stand: 21-02-2024
Schulweg-150-13