Der Einsatz meines privateigenen Kraftfahrzeugs zur Beförderung von Schülern auf dem
Erf.Nr.
LRA SAD Stand 21-02-2024
Schulweg_110_15
Kontoinhaber
Bei minderjährigen
Schülern
Landratsamt Schwandorf
- Schülerbeförderung -
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Antrag auf Fahrtkostenerstattung
bei Einsatz eines
Ausschlussfrist
Bis spätestens
31. Oktober einreichen
!
Name
Vorname
Geburtsdatum
PLZ/Ort
Straße u. Hausnr.
Telefon
Schule
Klasse
Name, Vorname
Schule
kürzeste Fahrstrecke
in km
Ich bitte den zu erstattenden Betrag auf folgendes Konto zu überweisen:
Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse
BIC
IBAN
Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters / Erziehungsberechtigten
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und bestätige, dass ich keine Fahrtkosten geltend gemacht habe, die nicht durch den  Schulbesuch veranlasst waren.
Bestätigung der Schule:
Unsere Schule ist die nach dem Gesetz zuständige Schule. Der Schüler hat den Unterricht während des Abrechnungszeitraums an
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
Tagen besucht
an folgenden Tagen gefehlt (bitte Angabe mit Datum)
Ort, Datum
Stempel und Unterschrift der Schule
im Schuljahr
Schulort
Arbeits-/Ausbildungsstätte in
Praktikumsort
Unterrichtstag(e) bei Berufsschulen (Bitte ankreuzen!)
Es wird für mindestens
drei
Kinder
Kindergeld
gezahlt.
Kindergeldnachweis (z. B. Kontoauszug oder Gehaltsbescheinigung von
August
des beantragten  Schuljahres) beifügen!
Schultäglich:
Dafür sind Fahrten angefallen:
von
nach
kürzeste Fahrtstrecke
einfache Fahrt in km
von
nach
Name, Vorname
Schule
kürzeste Fahrstrecke
in km
von
nach
privaten Kfz
zum Schulbesuch
Schulweg ist notwendig (ggf. Bescheid vom
).
Berechnung
(Nicht ausfüllen, wird vom Aufgabenträger bearbeitet!)
Gesamtkosten
abzüglich Familienbelastungsbetrag
Erstattungsbetrag
Euro
Euro
Euro
./.
Verfügung
I.   Festgestellt auf Euro
Sachlich und rechnerisch richtig.
II.  Auszahlungsanordnung gefertigt
III. Zum Akt
Landratsamt Schwandorf
Schwandorf, den
Bemerkungen:
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

LRA SAD Stand 21-02-2024
Schulweg_110_15