Bei minderjährigen
Schülern
Landratsamt Schwandorf
- Schülerbeförderung -
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Antrag auf Fahrtkostenerstattung
Kostenfreiheit des Schulweges
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Wichtige Hinweise weiter unten beachten
Name und Schulart, Schulort
Anträge von Geschwistern bitte zusammen einreichen!
(Nur Berufschüler mit
Teilzeit- oder Blockunterricht
und Schüler mit
Vollzeitunterricht
der Jahrgansstufen 11 - 13)
grenze überschritten wird (Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Berufsaufbauschulen und Berufsfachschulen).
Bei Blockbeschulung/
Fachpraktikum
Zeitraum
Arbeitgeber/
Praktikumstelle
Name/Firma, Anschrift, Telefonnummer
Mit welchem Verkehrsmittel wird der tägliche Weg zur Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle zurückgelegt (z. B. Bahnbus, PKW, Firmenbus)
Deckt sich der Schulweg mit dem Weg zur Arbeitsstätte?
Wohnt der Schüler während der Arbeitstage bei (oder in
der Nähe) der Arbeitsstätte?
Benutzte Verkehrsmittel (zur Schule)
Ich bitte den zu erstattenden Betrag auf folgendes Konto zu überweisen:
Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse
Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters / Erziehungsberechtigten
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und bestätige, dass ich keine Fahrtkosten geltend gemacht habe, die nicht durch den Schulbesuch veranlasst waren.
Unsere Schule ist die nach dem Gesetz zuständige Schule. Der Schüler hat den Unterricht während des Abrechnungszeitraums an
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
an folgenden Tagen gefehlt (bitte Angabe mit Datum)
Stempel und Unterschrift der Schule
Zusammenstellung der Fahrtkosten:
Bemerkungen (Verkehrsmittel)
abzüglich Eigenbeteiligung
(Familienbelastungsgrenze)
Dieser Teil wird von der Behörde / Sachbearbeiter ausgefüllt!
Sachlich und rechnerisch richtig
- Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Berufsschüler in Teilzeitunterricht erstattet der Aufgabenträger (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) die Kosten der notwendigen Beförderung, sowie die nachgewiesenen, vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 320,00 Euro pro Schüler bzw. 490,00 Euro bei 2 Schülern mit Erstattungsanspruch in einer Familie je Schuljahr übersteigen. Als Schuljahr gilt in der Regel der Zeitraum vom 01.08. - 31.07. Die Gesamtkosten gelten nicht pro Schüler, sondern für alle Schüler einer Familie, die im gemeinsamen Haushalt des Unterhaltsleistenden leben. Erstattungsfähig ist der Betrag, der 320,00 Euro übersteigt.
Der Schüler muss die Pflichtschule (bei Berufsschulen) oder die nächstgelegene Schule (bei allen anderen Schularten) besuchen. Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit den geringsten Beförderungskosten erreicht werden kann.
Hat ein Unterhaltsleistender oder ein unter Ziffer 1 fallender Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), werden die von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung ab Beginn des Folgemonats nach Leistungsbezug in voller Höhe bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres erstattet. Die Familienbelastungsgrenze verringert sich dabei anteilig.
Wenn Sie eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Arbeitsamt beziehen, müssen Sie den entsprechenden Nachweis vorlegen.
Hat ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen, werden die von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung der in Ziffer 1 genannten Schüler mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld oder vergleichbaren Leistungen erstmals gegeben sind, in voller Höhe bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres erstattet. Die Familienbelastungsgrenze vermindert sich dabei anteilig. Der Kindergeldnachweis mit Gültigkeit ab August, also einen Monat vor Schulbeginn, ist dem Antrag beizufügen, damit die Fahrtkosten ab Schulbeginn voll erstattet werden können.
Es werden nur die kürzeste zumutbare Verkehrsverbindung und der jeweils günstigste Tarif (einschl. Bahncard) erstattet. Informationen über den günstigsten Tarif für eine Strecke hat sich der Schüler selbst einzuholen. Falls ein Verkehrsunternehmen Schülerfahrkarten, Streifenkarten u. ä. gewährt, sind diese unbedingt zu lösen.
Deckt sich der Weg von der Wohnung zur Schule ganz oder teilweise mit dem Weg zur Arbeitsstätte, können die Fahrtkosten nur anteilig erstattet werden.
Ordnen Sie die Fahrkarten auf dem Erstattungsformular nach dem Datum der Benutzung bzw. wenn der Raum zum Aufkleben der Fahrkarten nicht ausreicht auf einem gesonderten Blatt. (Bitte befestigen!) Verlorene oder vernichtete Fahrkarten können nicht berücksichtigt werden.
Eine eventuelle Unterrichtsverlegung auf einen anderen Wochentag wäre nachzuweisen (Schulbescheinigung).
Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs sind nur erstattungsfähig, wenn der zuständige Aufgabenträger (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) die Notwendigkeit für diese Benutzung schriftlich anerkannt hat. Hierzu ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Geben Sie auf dem Erstattungsantrag unbedingt eine BIC, IBAN und den Kontoinhaber an.
Der Schulbesuch ist durch Stempel und Unterschrift auf diesem Antrag von der Schule zu bestätigen.
Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler zu unterschreiben und bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr (gesetzliche Ausschlussfrist) beim zuständigen Aufgabenträger einzureichen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung von Rückerstattungen unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Eine Reklamation ist daher erst nach Ablauf von 3 Monaten sinnvoll.
Bei Beachtung dieser Punkte ersparen Sie sich und uns unnötige Portokosten und vermeidbare Mehrarbeit.
Damit wir Ihren Antrag auf Fahrtkostenerstattung zügig und ohne für beide Teile verzögernde Rückfragen bearbeiten können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Raum zum Aufkleben der Fahrkarten (bitte in zeitlicher Reihenfolge aufkleben).
Wenn der Raum zum Aufkleben der Fahrkarten nicht ausreicht drucken Sie diese Seite bitte entsprechend oft aus!
Einzelpreis
pro Fahrkarte
EUR
Einzelpreis
pro Fahrkarte
EUR
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Fahrtkostenerstattung zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.