Landratsamt Schwandorf
Landrat Thomas Ebeling
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
1.
Personalien der Retterin / des Retters:
Bei unter 14-Jährigen: Name der Erziehungsberechtigten
Staatliche Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schlagen folgende Person für eine Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr vor:
2.
Alter der / des Geretteten:
Bei unter 18-Jährigen: Name und Anschrift der Schule
Unmittelbare Lebensgefahr - besonders schwierige Umstände - erschwerende Verhältnisse - besondere Umsicht und Ausdauer - dauernde oder vorübergehende Gefährdung der Gesundheit
Sachverhalt
3.
Begründung des Vorschlags
6.
4.
Bereits verliehene Auszeichnungen nach dem Lebensrettungsgesetz
5.
Vorschlag
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Wir haben Daten von Ihnen im Zuge des Auszeichnungsverfahrens erhoben. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Vorschlag auf Staatliche Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist das Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 22. Dezember 1952
(BayRS II S. 175) BayRS 1132-2-S (Vollzitat nach RedR: Gesetz über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1132-2-S) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch § 1 Nr. 12 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert worden ist). Ihre Daten wurden beim Landratsamt Schwandorf erhoben.
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