der Stadt/Gemeinde/Markt
Urschriftlich zurück

An das
Landratsamt Schwandorf
Brand und Katastrophenschutz
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Ort, Datum
LRA SAD Stand 20-08-2019
Ordenwesen_110_5
Vorschlagsliste
für die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens nach langjähriger Dienstzeit
bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werksfeuerwehr
Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) vom 11. Dezember 2012
(GVBl S. 611, BayRS 1132-7-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 257)
I.
a)   Die Freiwillige Feuerwehr
b)   Die Gemeinde
c)   Der Landkreis
d)   Die Firma
in
Landkreis
Landkreis
schlägt die nachstehend aufgeführten Feuerwehrleute zur Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens vor. Die Feuerwehrleute haben sich während der angegebenen Zeit durch ununterbrochene Tätigkeit im aktiven Feuerwehrdienst ausgezeichnet.
Die Ehrenzeichen
sollen überreicht werden am:
Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr/Gemeinde/Landratsamt/Firma
Unterschrift
Ort, Datum
II.
Die Angaben in Spalte E sind richtig. Die Werkfeuerwehr ist anerkannt. Die Vorschläge wurden nach
Art. 2 Abs. 3 des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes (FwHOEzG) geprüft.
Versagensgründe
Stadt/Gemeinde/Markt/Landratsamt
Unterschrift
Ort, Datum
III.
Von den Vorschlägen Kenntnis genommen:
Kreisbrandrat
Unterschrift
IV.
B
A
Zum Eintrag in die Urkunde
lfd.
Nr.
Familienname, Vorname
Straße, Haus-Nr.
Wohnort
Geburts-
datum
Dienstzeiten im aktiven Dienst
Freiwilliger Feuerwehren oder
anerkannter Werkfeuerwehren
(von ___ bis ___
Bezeichnung der Feuerwehr)
25, 40 oder 50
Dienstjahre
Versagensgründe nach
Art. 2 Abs. 3
des Gesetzes
Bemerkung
C
D
E
F
G
H
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
LRA SAD Stand 20-08-2019
Ordenwesen_110_5
Anmerkungen
1.
Zu beachten sind
a)   
das Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FsHOEzG) vom 11. Dezember 2012
(GVBl S. 611, BayRS 1132-7-I)
b)
die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 8. März 2013 Az.: ID3-0135-35
2.
Als anrechenbare Dienstzeit gilt nur die Zeit der aktiven, ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Dienstleistung bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist maßgebend, wie lange der Feuerwehrdienstleistende der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr angehörte und aktiven Dienst - gegebenenfalls mit Unterbrechungen - geleistet hat.
4.
Die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25-, 40- und 50-jährige Dienstzeit können vorschlagen:
a)
die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren für deren Mitglieder
b)
die Gemeinden für die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren
c)
die Landratsämter für die Kreisbrandräte, die Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister
d)
der Betriebsleiter für Angehörige einer Werkfeuerwehr
Die Vorschläge der Kommandanten und Betriebsleiter sind dem Landratsamt über die Gemeinden vorzulegen.
Die Gemeinde bzw. das Landratsamt prüft, ob die Angaben über die Dienstzeit zutreffen und ob Versagungsgründe (Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes) vorliegen. Bei Vorschlägen für Mitglieder von Werkfeuerwehren ist auch zu prüfen, ob die Werkfeuerwehr anerkannt ist. Das Ergebnis der Prüfung ist auf dem Vorschlag zu vermerken. Vor der Fertigung der Urkunde ist der Kreisbrandrat von den Vorschlägen zu unterrichten.
8.
Die geprüften Vorschlagslisten müssem dem Landratsamt mindestens 3 Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorliegen.
10.
Die Feuerwehr-Ehrenzeichen werden der Feuerwehrführung des Landkreises zur Verleihung zugestellt.
Urkunden und Ehrenzeichen erhalten:
Datum, Unterschrift Kreisbrandrat
LRA SAD Stand 20-08-2019
Ordenwesen_110_5
3.
Vorschläge für die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25-, 40- und 50jährige aktive Dienstzeit sind der Kreisverwaltungsbehörde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.
5.
6.
Die Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25-, 40- und 50jährige Dienstzeit werden durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister oder durch eine von ihnen beauftragte Person in einer dem Anlass angemessenen Form, möglichst in Feuerwehrversammlungen, ausgehändigt. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen für 25-, 40- und 50jährige Dienstzeit kann auch noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst verliehen werden.
7.
9.
Alle Felder müssen vollständig und gut lesbar befüllt werden. Unvollständige Formblätter werden unbearbeitet an den Antragsteller zurückgegeben.
Bearbeitungsvermerke
Vorschlagsliste im Landratsamt eingegangen:
Datum, Unterschrift
Urkunden ausgestellt am:
Datum, Unterschrift